Wo kann man das melden?

12 Antworten

Das Ordnungsamt und das Gesundheitsamt sind in der Regel die falschen Adressen, diese leiten zwar an die zuständige Behörde weiter, aber richtig ist hier ausschließlich die Lebensmittelüberwachung.

interessante Links dazu: http://www.lebensmittelkontrolle.de/index.php/home/verbraucherbeschwerde-

Hier der Inhalt: Verbraucherbeschwerde "Was tun!"

Wo muss man bei bedarf die Verbraucherbeschwerde einreichen?

Bei Ihrer Lebensmittelüberwachung! In den Landkreisen und ggf. in den Kreisfreien Städten.

Kontaktdaten finden Sie in den Landesverbänden der Lensmittelkontrolleure. Landesverbände

In Ihrem Landratsamt!
kreisnavigator.de .

In Ihrer Stadt! Übersicht der Kreisfreien Städte auf staedtetag.de

Sonst helfen wir Ihnen weiter!

Jeder Verbraucher hat einen Anspruch darauf, dass ihm nur Lebensmittel (z. B. Brot, Wurst, Konfitüre, Butter, Fruchtsaft), kosmetische Mittel (z. B. Lippenstift, Deo) und Bedarfsgegenstände (z. B. Babyschnuller, Spielwaren, Besteck, Textilien, Lebensmittelverpackungen, Haushaltsreiniger) angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind und nicht über ihre wahre Beschaffenheit (z. B. Herkunft, Qualität) täuschen.

Beschwerden über Lebensmittel, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände sollten immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt vorgetragen werden. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.

Die Lebensmittelüberwachung sollten Sie jedoch insbesondere dann einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten. Auch wenn sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben (z. B. Gaststätten, Einzelhandel, Bäckereien, Metzgereien) entdecken oder den Verdacht haben, dass dort gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sollten Sie das melden.

Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes, oder dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder Sie sich durch seine Zusammensetzung, seine Aufmachung oder durch Werbeaussagen getäuscht fühlen, können Sie eine Beschwerdeprobe abgeben. Hinweis: Die Verbraucherbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können. Verfahrensablauf

Die Verbraucherbeschwerde ist bei der zuständigen Stelle persönlich, schriftlich oder telefonisch vorzubringen. Sie können die Verbraucherbeschwerde grundsätzlich auch anonym abgegeben. Mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde kann auch Vertraulichkeit vereinbart werden.

Bei der Entgegennahme einer Beschwerdeprobe wird ein Protokoll über die Verbraucherbeschwerde aufgenommen. Im Anschluss an Ihre Beschwerde wird ein Lebensmittelkontrolleur in dem Betrieb, in dem die Beschwerdeprobe gekauft wurde, eine amtliche Kontrolle durchführen und möglichst eine Vergleichsprobe aus derselben Charge entnehmen. Wenn in dem Geschäft keine Vergleichsprobe mehr zu erhalten ist, wird der Lebensmittelkontrolleur versuchen, in einem anderen Geschäft eine geeignete Vergleichsprobe zu finden. Notfalls erfolgt die Untersuchung auch ohne eine Vergleichsprobe.

Hinweise über Betriebe, in denen die oben genannten Mängel beobachtet werden, werden ebenfalls protokolliert. Wenn Sie sich über Missstände in Lebensmittelbetrieben beschwert haben, wird ein Lebensmittelkontrolleur in dem betroffenen Betrieb eine amtliche Kontrolle durchführen und gegebenenfalls verschiedene Verdachtsproben nehmen.

Die Beschwerde- und Vergleichsprobe beziehungsweise die bei einer Betriebskontrolle entnommenen Verdachtsproben werden an das zuständige Chemische und Veterinäruntersuchungsamt zur Untersuchung überbracht. Nach Abschluss der analytischen Untersuchungen wird dort ein lebensmittelrechtliches Gutachten erstellt. Die Lebensmittelüberwachungsbehörde setzt Sie als Beschwerdeführer vom Inhalt dieses Gutachtens beziehungsweise vom Ergebnis der Betriebskontrolle in Kenntnis.

Soweit erforderlich, leitet die für den verantwortlichen Hersteller/Verkäufer zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde aufgrund dieses Befundes weitere Maßnahmen ein. Dies kann zunächst die Erhebung weiterer Nachproben oder die Durchführung weiterer Ermittlungen im Betrieb oder die Einleitung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens sein. Bei schweren Hygienemängeln kann der Betrieb auch (vorübergehend) gesperrt werden. Über diese weiteren Maßnahmen werden Sie als Beschwerdeführer nicht informiert.

Kann die Ursache einer Verbraucherbeschwerde zu gesundheitlichen Schäden bei anderen Verbrauchern führen, leitet die Lebensmittelüberwachungsbehörde umgehend geeignete Maßnahmen ein, um dies zu verhindern. Das kann zu einem Verkehrsverbot für das Erzeugnis führen und bis zu einer Rückrufaktion für die betroffenen Produkte oder Chargen, einer Information der Öffentlichkeit oder einer europaweiten Warnmeldung reichen.

du kannst erstmal den trinkhallen besitzer drauf hinweise. dann kannst es beim ordnungsamt melden. Das der preis da teurer ist, hat wohl damit zuu tun, das ers beim rewe geholt hat zu 55cent, plus mwst, plus unkosten, gleich 1,10euro. musst es ja nich zuu dem preis kaufen. aber wegen mhd kannst es melden


YK1972  20.01.2013, 21:06

Es gibt keine Unkosten, nur Kosten.

0

Hallo Maeuschen!

Sowas kann man beim Ordnungsamt oder beim Gesundheitsamt melden. Beides ist möglich. Die Ordnungsämter sind sachlich zuständig, verfügen meist aber nicht über die fachliche Kompetenz. Daher bedienen sie sich im Amtshilfeverfahren oft der Beratung der Gesundheitsämter.

Es ist gleich, wo Sie das melden. Am besten heben Sie die Ware und den Kassenbeleg auf und übergeben sie der Behörde. Die Behörde wird den Fall untersuchen und ggf. ein Bußgeld gegen den Verkäufer verhängen.

Alternativ:

Senden Sie Ihre Beschwerde mit Belegen an den Hersteller des Toasts. Der Hersteller wird Sie vermutlich mit kostenlosen Toasts überhäufen, damit Sie das nicht melden und er wird seine eigenen Konsequenzen mit dem Laden ziehen.

Wägen Sie ab, wie wichtig die Angelegenheit ist.

Abgelaufenes Brot zu verkaufen geht natürlicht nicht. Auch, wenn das Brot noch genießbar ist. Es ist ein Risiko und bleibt eine unzumutbare Bereicherung des Verkäufers.

Was aber absolut unmöglich wäre, wenn das Lebensmittel verschimmelt oder von Insekten befallen ist. Spätestens da würde ich auch behördliche Kontrollinstanzen hinzuhiehen. Das kann man dann nicht mehr in der Hand des Marktes lassen.

Gruß Navvie


ErsterSchnee  20.01.2013, 21:55

Aha, Ware und Kassenbeleg behalten - und das soll ein Beweis sein...

Ich gehe also heute in den Laden und kaufe ein Toastbrot, was ich dann zuhause liegen lasse. In drei Wochen gehe ich in denselben Laden, kaufe ein zweites Toastbrot mit Beleg, tausche zuhause die beiden Brote aus und gehe dann zum Ordnungsamt, um mich zu beschwerden, dass abgelaufene Ware verkauft wird.

Wenn das funktionieren würde, wären sämtliche Läden innerhalb kürzester Zeit geschlossen!

1
Navvie  21.01.2013, 20:41
@ErsterSchnee

Da gebe ich folgendes zu bedenken:

a) wer sollte mutwillig einen solchen Aufwand betreiben für ein paar Scheiben Toast oder sonstige Lebensmittel

b) Die Verpackung der Ware ist mit Codes versehen, welche die Ware von der Produktion bis zum Verkauf identifiziert und den Weg dokumentiert.

Man könnte durchaus feststellen, dass Beleg und Ware nicht zusammenpassen, es sei denn, man füllt die alte Ware in die neue Verpackung. Das bringt uns dann wieder zu Punkt a).

Und deshalb funktioniert das.

0

Also ich würde an der Kasse deutlich darauf hinweisen, dass das Toast abgelaufen ist und fragen, ob du es nicht gratis bekommst.

Leider gar nicht, das Datum nennt sich Mindesthaltbarkeit man darf das (noch) verkaufen.

Wenn man verdorbene Lebensmittel verkauft, ist das Gesundheitsamt zuständig.

Ich würde dort nicht kaufen!!!