Wo gebe ich Reverse-Charge in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) an?

2 Antworten

Ich bin Einzelunternehmerin und habe unteranderem Facebook-Werbung geschaltet, bei dem ja das Reverse-Charge-Verfahren greift. Ich frage mich jetzt ob ich die Umsatzsteuer, welche Facebook nicht erhoben hat, in der EÜR bei Betriebseinnahmen in Zeile 15 eintragen muss.

Sämtliche Aufwendungen die du für die Werbung hast, egal wie hoch der darin befindliche Teil für die USt ist, gehört in das Feld für Werbekosten

Das Reverse-Charge-Verfahren ist ein Teil der USt und für die EÜR relativ irrelevant.

In Zeile 15 steht: Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind oder nach § 12 Abs. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 0 % unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.

Betriebsausgaben ≠ Betriebseinnahmen

Deine Ausgaben haben bei deinen Einnahmen nichts zu suchen.

Mich verwirrt hier der letzte Teil: ... oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer [...] schuldet.

Hier müsstest du Dinge eintragen für die du Einnahmen hattest aber dein Kunde die USt zu zahlen hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Bei der Revers Charge Rechnung ist der Rechnungsbetrag ohne Steuer deine Betriebsausgabe. Als Leistungsempfänger zahlst du die USt und gleichzeitig ziehst du sie als Rechnungsempfänger wieder ab.