Wo darf ich beim Linksabbiegen einen U-Turn machen?
Hey zusammen, ich habe mich schon immer gefragt, an welchen Stellen ich beim Linksabbiegen einen U-Turn machen darf.
Mir ist klar, dass dies natürlich verboten ist, wenn die Spur keine Linksabbieger-Spur ist, wenn ein U-Turn verboten Schild angebracht ist oder wenn die Linien zum Abbiegen durchgezogen sind.
In beiden der unteren Beispielen sind die Linien nicht durchgezogen, das Wenden ist durch kein Zeichen verboten und ich habe eine grüne Linksabbieger-Ampel.
Bei welchem der Beispiel darf ich nun nach der STVO wenden, wenn kein Gegenverkehr kommt und niemand gefährdet wird?
Gibt es eine allgemeine Regel, die ich bei ähnlichen Stellen anwenden kann?
Google Maps (50.133491, 8.672054)
B8 in Frankfurt am Main, beim Polizeipräsidium
Google Maps (50.131770, 8.672222)
3 Antworten
Wenden über die Gegenspur ist als "erweitertes Abbiegen" zu betrachten und grundsätzlich nicht verboten.
Es gibt das Zeichen "Verbot des Wendens", welches an besonders frequentierten oder unübersichtlichen Kreuzungen verwendet wird. Aber das kennst du ja bereits. Auch die durchgezogenen Linien hast du richtigerweise erwähnt.
In deinen beiden Beispielen ist das Wenden über die Linksabbiegerspur nicht verboten. Im ersten Beispiel geht die gestrichelte Linie sogar bis zum linken Rand, was wohl extra für solche Fälle gedacht ist.
Zu beachten ist natürlich, dass in beiden Situationen ein Pfeil in der Ampel ist, welcher logischerweise nur für das Abbiegen gilt – und nicht für das Wenden. Du wirst also evtl. nachfolgenden Abbiegern im Weg stehen, wenn du dort wartest.
Im ersten Beispiel sollte das bei normalem Verkehrsaufkommen unproblematisch sein, aber im zweiten Beispiel würde ich davon abraten, wenn die Ampel "links gegenüber" nach rechts Grün hat. Dann stehst du eine ganze Ampelphase im Weg und fast niemand hinter dir kommt über die Kreuzung.
Ich empfehle daher – vor allem an großen Kreuzungen – zunächst links oder rechts abzubiegen und dann eine Stelle zum Wenden zu suchen.
Grundsätzlich verboten ist das Wenden auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und in Tunneln. Aber auch an unübersichtlichen oder nur schwer einsehbaren Stellen, zum Beispiel vor einer Kurve oder einer Straßenkuppe, darf man nicht wenden.
An Kreuzungen ist das Wenden nicht grundsätzlich verboten. Da hier jedoch in der Regel viel Verkehr herrscht, muss besonders darauf geachtet werden, ob ein Wendemanöver erstens Sinn macht und zweitens niemanden gefährdet.
ansonsten ganz klar in dieser Situation
immer, außer (wie gesagt) explizit verboten