Wo darf ich Amateurfunk zuhören?

3 Antworten

Auf allen dem Amateurfunk zu gewiesenen Frequenzen darst Du uneingeschränkt zuhören.

Manche Frequenzbereiche sind mehreren Nutzern zugewiesen.

Für den Fall, dass Du andere Nutzer als Funkamateure empfängst, sei auf das Fernmeldegeheimnis verwiesen, wonach es nich zulässig ist, diese Inhalte und auch nicht die Tatsache deren Empfangs zu kommunizieren.

466-467 MHz. Da eine Handgurke über so ziemlich geringe Leistung verfügt und die Antennen grottenschlecht sind, ist der Bereichsumfang eher auf die nähere Umgebung eingeschränkt. Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/PMR446#Reichweite

Doch Vorsicht: Einige Kanäle werden bestimmten Zwecken zugeordnet und dürfen für Allgemeinquatscherei nicht benutzt werden. Also - Landes- und Gebietseinschränkungen beachten. Ewentuell würdest Du mehr Spaß auf dem 27 MHz Haben (auch CB-Funk genannt.) Doch auch da sind einige Kanäle mit Segway-Verkehr belegt


Gluglu  26.12.2020, 14:12

Das ist nicht so ganz richtig denn mit diesem Gerät darfst Du auch nicht auf PMR- Frequenzen Funkbetrieb machen, weil es nicht dafür zugelassen ist. Weiterhin hat er nicht geschrieben, was er da hat und selbst wenn es die aufgesetzte Gummiantenne ist, so sind die mitnichten "grottenschlecht". Die laufen halt nicht so gut weil der Standort recht weit unten ist... aber damit mit 100mW bei hindernisfreier Sicht weit über 30km zu kommen ist überhaupt kein Problem... also die Dinger nicht unterschätzen.

Weiterhin gibt es bei diesem Gerät gar keine Frequenz, auf der er senden darf denn selbst auf Frequenzen des ISM- Bereichs sind zwar andere Nutzer als Sekundärnutzer mit dabei, die aber als baumustergeprüfte Teilnehmer arbeiten (Funkkopfhörer o.Ä.). Er hat hier aber ein Amateurfunkgerät, was alleine für den Amateurfunkdienst zugelassen ist und damit darf er lediglich auf den Amateurfunkbändern, CB- Funk, UKW- Radio, Freenet und PMR empfangen, aber in keinem Fall senden. Zum Senden braucht er eine Zulassung zum Amateurfunkdienst und ein personengebundenes Rufzeichen mindestens der Klasse E (in Deutschland)... bzw. Gleichwertiges in Österreich.

Bevor hier große Diskussionen losgehen darfst Du Dich hier jederzeit bei der Bundesnetzagentur informieren.

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Diese Verbote sind natürlich absolut wichtig und unbedingt einzuhalten, also in keiner Weise lächerlich, obwohl man den Funkverkehr nicht stört, also sendet. Das Abhören unerwünschter Sender wurde ja, wie allgemein bekannt, im Dritten Reich von den Nazis auf schärfste bestraft. Gott sei Dank haben wir heute keine Todesstrafe mehr...

Selbstverständlich gehe ich aber mit meiner Antwort davon aus, dass sich jeder an Gesetz und Ordnung hält. Und sollte dem User der Fehler unterlaufen, irgendwo hineinzuhören, wo er dies nicht tun durfte, plädiere ich natürlich zum sofortigen Gang zur nächsten Polizeidienststelle, um sich selbst anzuzeigen.

Und schon wieder muss ich jetzt schnell in den Keller in meine schalldichte Lachkammer...

Grüße, Dalko


dalko  26.12.2020, 14:22

Da ist mir doch glatt ein Fehler unterlaufen, dass sollte ein Kommentar an Gluglu sein, keine Antwort... Tschuldigung

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