Wird vor dem Arbeitsgericht die Strafakte des Klägers vorgelesen?

6 Antworten

Liest der Richter oder so dann eigentlich den Auszug aus dem Bundeszentralregister des Arbeitnehmers vor?

Das habe ich noch nie erlebt.

Es geht z.B. im Kündigungsschutzverfahren darum, ob die Kündigung rechtens ist oder eben nicht. Da interessiert es den Richter nicht, ob jemand z.B. wegen Körperverletzung ein Verfahren hat/hatte, wenn dieses nicht mit der Arbeit/dem Betrieb in Zusammenhang steht

Weder noch.

Beim Arbeitsgericht gibt es keine Amtermittlung, sondern den Parteienvortag. Das heißt, das Arbeitsgericht stellt selber grundsätzlich keine Ermittlungen zur Sachlage an. Es ist Sache der Parteien die Tatsachen vorzutragen.

Es läuft also so, das Sie bzw ihr Anwalt als Kläger zur Sache vortragen und dann der Beklagte zur Sache vorträgt und dann ggf. wieder Sie um darauf zu reagieren usw.

Das Führungszeugnis kommt also nur zur Sprache, wenn Sie oder der Arbeitgeber das in das Verfahren einbringt.

Die Verfahren sind übrigens öffentlich, d.h. Sie können sich einfach mal so ein Verfahren beim Arbeitsgericht anschauen.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn sich der AN die Anstellung durch unwahre Angaben erschwindelt hat könnten Vorstrafen von Bedeutung sein. Ansonsten nicht.

Nein. Das ist für die Sache komplett irrelevant und hat mit arbeitsrechtlichen Fragen nichts zu tun.

nein, das kommt nicht zur Sprache


Inkognito-Nutzer   24.09.2024, 08:01

Und stimmt das, dass der erste Gütetermin immer so läuft, dass der Arbeitsrichter quasi gar nichts sagt und abwartet, dass sich die beiden Streitparteien selbstständig auf einen Vergleich einigen? Oder wie muss man sich das vorstellen?

Ich hab auch mal gehört, dass relativ viele Arbeitsgerichtsverfahren im ersten Gütetermin mit einem Vergleich enden, weil Arbeitgeber im Falle der Niederlage die vielen Kosten scheuen.