Wird man in diesem Fall vom Jobcenter gesperrt?

5 Antworten

Sagen wirs so, wenn du in Aussicht auf eine neue Stelle kündigst, und der neue Arbeitgeber hinterher sagt, ätsch, ich nehm dich doch nicht, könnte es schwierig werden.

Wenn du aber auch nur einen Tag beim neuen Arbeitgeber gearbeitet hast, dann kann dir keiner was. Es sei denn man weist dir nach, dass du es darauf angelegt hast zu fliegen.

Das Stichwort heißt verhaltensbedingte Kündigung. wenn du z.B. deine Kollegen oder Vorgesezten bedrohst oder vermöbelst, dich am Firmeninventar bedienst, zu spät oder unetnschuldgt garnicht zur Arbeit kommst etc.

Wahrscheinlich wird die Frage kommen, warum du deinen Job gekündigt hast, aber auch nur, wenn es sich bei deinem neuen Job um einen befristeten Job handelt und bei deinem alten um einen unbefristeten. .

Aber wenn dein künftiger Job mit einem besseren Posten verbunden wäre oder du ein höheres Einkommen hättest, würde es keine Sperre geben, auch wenn der Vertrag nicht verlängert würde.

Das Jobcenter kann einen nicht "sperren".

Noch nicht mal die Agentur für Arbeit kann das.

Die Verhängung einer Sanktion hängt davon ab, ob man die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet bzw. mitverschuldet hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Droll1991 
Fragesteller
 17.05.2024, 06:17

Das ist nicht die Antwort auf meine Frage. Ich habe ja gefragt ob es auch schon mitverschulden ist, wenn ich nur meinen aktuellen Arbeitgeber verlasse und dann beim künftigen Arbeitgeber durch die Probezeit falle.

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Agamemnon712  17.05.2024, 06:55
@Droll1991
Das ist nicht die Antwort auf meine Frage.

Durchaus :)

Es zählt grundsätzlich das letzte Arbeitsverhältnis.

Ausschlaggebend ist deshalb, warum Du die Probzeit nicht bestehst.

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Der Kündigung, die man selbst ausspricht, wird keine Sperrzeit verhangen, wenn Sie die feste (nachweisliche) Zusage für einen neuen Job haben oder man selbst zur fristlosen Kündigung berechtigt ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber wiederholt zu spät, zu wenig oder gar nicht zahlt.

Hast Du was Neues - wirst aber in der Probezeit gekündigt - wirst Du beim Jobcenter nicht gesperrt werden. Nur wenn Du selbst ohne zwingenden Grund kündigst und hast keinen neuen Job, gibt es eine Sperre.