Wird man als Zeuge in einem Verfahren von einem Richter wirklich so befragt wie das immer im TV ist? Also mit Name, Beruf, Alter? Die Identität?

3 Antworten

Die Identität haben die dich bestimmt bevor man die Aussage macht eh schon festgestellt?

Die Identität ist in der Hauptverhandlung festzustellen (§ 68 StPO). Dies geschieht stets vor der Vernehmung zur Sache (§ 69 StPO). Anderenfalls wüsstest du ja nicht, ob der geladene Zeuge auch wirklich die Person ist, die gerade vor dir sitzt.

Und sind da in der Regel der Geschädigte und der Angeklagte mit im Raum während man als Zeuge vom Richter befragt wird?

Der Angeklagte in der Regel schon (auch hier gibt es natürlich Ausnahmen, z. B. die Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten, § 232 StPO), der Geschädigte allerdings nur, sofern er als Nebenkläger auftritt. Anderenfalls sind die Zeugen nicht zeitgleich im Sitzungssaal und können auch im Zuhörerraum erst dann Platz nehmen, wenn sie bereits als Zeuge vernommen und entlassen wurden.

Der Sitzungssaal sieht i. d. R. wie folgt aus (hier, Schöffengericht am AG):

Bild zum Beitrag

Sofern der Saal keine Fenster hat, sind die Bänke von StA und Angeklagtem vertauscht.

Ist das so wie in den Richter Sendungen auf RTL?

Nein. Auch wenn Barbara Salesch tatsächlich Volljuristin ist und lange als Richterin tätig war, sind die Fälle, die in dieser und ähnlichen Serien geschildert werden, natürlich extrem überdramatisiert. Ein Gerichtssaal ist niemals so voll, wie in derartigen Sendungen, auch wird selbstredend nicht geduldet, wenn irgendwelche Leute aus dem Publikum einfach irgendetwas in den Saal brüllen, es gibt i. d. R. keine unerwarteten Wendungen, usw.

Ich verlinke dir hier gerne einmal eine Moot Court Verhandlung, die von Rechtsprofessoren und Studierenden durchgeführt wurde. Auch hier hat man natürlich den Fall entsprechend etwas unrealistisch gestaltet, um möglichst viele Themen abdecken zu können, aber der Ablauf der Verhandlung ist realistisch.

https://www.youtube.com/watch?v=-JSz_I74dRk

Falls deinerseits Interesse besteht, kannst du beim AG oder LG auch einfach einmal so vorbeischauen. Fast alle Hauptverhandlungen sind öffentlich.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)
 - (Recht, Studium, Universität)

Granada3 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 00:18

Verstehe ich es richtig dass der Geschädigte und der Zeuge also nie zeitgleich im Saal sind, sondern nur wenn der Geschädigte Nebenkläger ist? Und ist es auch egal ob erst der Zeuge und dann der Geschädigte Aussagen müssen/befragt werden? Nie sind sie zeitgleich im selben Raum? Aber der Zeuge kann während der Vernehmung des Geschädigten trotzdem alles mitkriegen als Zuhörer im Zuhörerraum und umgekehrt genauso? Während der Vernehmung des Geschädigten kann der Zeuge im Zuhörerraum alles mitkriegen? Aber keiner von beiden kann im Publikum sitzen?

ruhrgur  18.09.2024, 07:52
@Granada3

Normalerweise wird der Geschädigte als erster Zeuge vernommen. Wenn dieser entlassen wird, steht es ihm frei, entsprechend im Publikum Platz zu nehmen.

Also erstmal: Das, was man im Fernsehen sieht, hat mit der Realität meist NICHTS zu tun.

Unabhängig davon: Die Befragung eines Zeugen beginnt mit der Feststellung der Personalien (das ist so ziemlich das einzig richtige an den TV-Gerichtssendungen).

Wenn du wissen willst, wie es in einem Gerichtstermin zugeht: die meisten Sitzungen sind öffentlich. Gehe einfach zu deinem nächsten Gericht und nimm als Zuhörer an einigen Terminen teil. Dies ist nicht nur hervorrragend für die staatsbürgerliche Bildung, sondern beantwortet auch deine Frage besser als jede Antwort bin diesem Forum.

Also mit Name, Beruf, Alter? Die Identität?

Ja.

Und sind da in der Regel der Geschädigte und der Angeklagte mit im Raum während man als Zeuge vom Richter befragt wird?

Der Angeklagte ist fast immer anwesend. Und nicht nur der Richter, sondern auch die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und sein Verteidiger haben ein Fragerecht.

Der Geschädigte hingegen muß nicht anwesend sein, er kann es als Nebenkläger sein, dann wird der Geschädigte in der Regel aber als erster Zeuge vernommen.

Ist das so wie in den Richter Sendungen auf RTL?

Nein. Insbesondere sind Wendungen wie Sie im Fernsehen gerne aus dramaturgischen Gründen gerne gemacht werden, extrem selten. Meißt wäre es für die Staatsanwaltschaft auch ziemlich peinlich. Denn schließlich hat die Staatsanwaltschaft dann ziemlich schlecht ermitteln lassen.

Woher ich das weiß:Recherche