Wird jeder zum Einstellungstest bei der Polizei eingeladen?
Hallo, ich hab mich Ende Juli bei der Polizei beworben. Daraufhin traf eine E-Mail bei mir ein, dass meine Bewerbung angekommen ist und dass es eine gewisse Dauer beträgt diese zu bearbeiten. Meine Frage ist nun, ob jeder zum Einstellungstest eingeladen wird? Ich weiß, da ich mich vorher schon informiert habe, dass meine Sehstärke etc. alles in Ordnung ist und es somit nichts gibt, was gegen mich spricht bei der Polizei (soll nicht eingebildet klingen :D, ich meine einfach nur, dass meine Voraussetzung eigentlich perfekt sind). Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten :)!
2 Antworten
Dass du körperlich die Voraussetzungen mitbringst ist zwar wichtig, aber im Moment noch nicht ausschlaggebend. Die einzige Krankheit an der du leidest ist diese tückische "Vorrauskrankheit" von der hier viele betroffen sind. Wie kommst du auf die Idee "im Voraus" mit doppel "r" zu schreiben?
Was für die Bewerbung bei der Polizei viel wichtiger ist als deine Sehstärke, ist dass dein Bundeszentralregisterauszug frei von Einträgen ist. Daher und weil du bestimmt nicht der einzige Bewerber bist, dauert das ein wenig.
Und zum Test eingeladen werden nur passende Kandidaten und nicht jeder.
Gruß
Henzy
Mit Hinweisen auf Rechtschreibung möchte ich mit 'nem Augenzwinkern auf Unzulänglichkeiten hindeuten - das hat doch mit Überheblichkeit nichts zu tun.
Und was bitteschön war jetzt an diesem Beitrag hier falsch oder nicht-ganz-richtig?
Zur Erklärung: ich habe nirgendwo behauptet, dass die Sehstärke nicht wichtig wäre. Aber eine Sehstärke die nicht 100% ist, kann man mit einer Brille ausgleichen und ein passendes Attest vom Augenarzt und du kannst zum Test zugelassen werden - auch mit Brille. ABER einen Eintrag ins Bundeszentralregister kannst du nicht mit Hilfe eines Attests "ausgleichen". Hast du einen Eintrag - bist du raus!
Und wenn die beamtenrechtlichen,
schulischen, gesundheitlichen und bundeslandabhängigen Voraussetzungen erfüllt sind, dann ist man genau das, was ich einen passenden Kandidaten genannt habe und die werden selbstverständlich alle eingeladen!!
Aber Nicht-passende, also welche wo die eben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, werden nicht eingeladen, also nicht jeder. Sondern nur jeder der passt.
Jetzt verstanden?
Also nochmal die Anfangsfrage: Was bitteschön war jetzt an diesem Beitrag hier falsch oder nicht-ganz-richtig?
Deine Sehstärke ist zwar auch ein entscheidender Punkt, aber es ist nur einer eben vielen.
Wenn aber ALLE Voraussetzungen stimmen und alle Anforderungen erfüllt sich - allgemeine, schulische, gesundheitliche und bundeslandabhängige - MUSS man zum EAV zugelassen/eingelanden werden.
Gruß S.
Da hätte ich wohl nochmal drüber lesen sollen ... eben = von und sich = sind und noch ein n weg ... Schande ... ;)
Ich frage mich immer, wie du auf die Idee kommst, hier mit einer Überheblichkeit vorzugeben, Ahnung zu haben. Du hast inhaltlich oft Fehler in deinen etwas selbstüberzeugten Falsch- oder zumindest Nicht-ganz-richtig-Beiträgen.
Die Sehstärke ist eine der Voraussetzugen für die VORAUSWAHL und ist entscheidend für die Zulassung zum EAV. Jeder Brillenträger muss der Bewerbung ein augenärztliches Attest beifügen. Passt die Sehstärke nicht, wird man nicht zum EAV zugelassen. Vorrauhss hin oder her.
Und zum Test werden sehr wohl ALLE eingeladen, die den (Mindest-)Anforderungen entsprechen. Man darf sogar VORRAUS mit 2 r schreiben. Spielt in der Vorauswahl gar keine Rolle. Da guckt niemand auf die Rechtschreibung. Da wird niemand für irgendwas aussortiert, wenn die beamtenrechtlichen, schulischen, gesundheitlichen und bundeslandabhängigen Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Vorauswahl erfolgt nämlich zunächst NUR nach beamtenrechtlichen und bundeslandeigenen Grundlagen und ausdrücklich OHNE Bewertung irgendwelcher Kompetenzen.
Gruß S: