Wird geld abgezogen im praktikum?

2 Antworten

Machst du ein Pflichtpraktikum, hast du kein Recht auf eine sogenannte Entgeltfortzahlung – dein Arbeitgeber muss dich also während deiner Abwesenheit nicht weiterbezahlen. (Wenn du in deinem Pflichtpraktikum überhaupt ein Gehalt bekommst.)

Anders sieht es bei freiwilligen Praktika aus. Da du in diesem Fall offiziell als Arbeitnehmer und nicht wie beim Pflichtpraktikum als Schüler oder Student zählst, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das besagt, dass dein Arbeitgeber dir im Krankheitsfall sechs Wochen lang dein normales Gehalt zahlen muss. Anschließend gibt es Krankengeld von deiner Krankenkasse.

Wichtig ist allerdings, dass du die Voraussetzungen für eine Entgeltfortzahlung erfüllst:

  • Du musst länger als vier Wochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt sein. (Ansonsten erhälst du Krankengeld von der Krankenkasse)
  • Du musst „arbeitsunfähig“ sein, deine Aufgaben im Job also nicht durchführen können.
  • Die Erkrankung oder Verletzung muss unverschuldet sein.
  • Du musst von einem Arzt krankgeschrieben sein.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Duale Ausbildung zum Fachinformatiker absolviert

SixTenshi 
Beitragsersteller
 25.10.2023, 17:56

Wir brauchen erst am 3. Tag eine krankschreibung, wird es also abgezogen oder nicht? Und ich bin in einem freiwilligen praktikum. Das hätte ich erwähnen müssen tut mir leid.

ByteNinja  25.10.2023, 17:58
@SixTenshi

Musst du deinen Arbeitgeber fragen. Aber wenn das so geregelt ist, dass ihr erst ab dem 3. Tag eine braucht, wirst du wahrscheinlich das Geld erhalten.

nicht geleistete Stunden die nicht mit einer AU vom Arzt bescheinigt werden, werden dir wohl auch nicht bezahlt.