Wird eine Bruststraffung von der Krankenkasse übernommen?

2 Antworten

In Ausnahmefällen und nur bei medizinischer Indikation - die muss von einem Arzt begründet und von einem Gutachter bestätigt werden.

Das sind grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der gesetzlichen Krankenkassen. Du benötigst also ein ärztliches Attest und damit stellst du bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme / anteilige Kostenübernahme für eine BrustVERKLEINERUNG - weil eine Bruststraffung ist ein rein kosmetischer Eingriff der nicht von den Krankenkassen übernommen wird .

Die Kk wird dann einen Gutachter beauftragen den Fall zu prüfen.

Eine Brust"straffung" hat keinen medizinischen Anlass. Eine Brustverkleinerung bei zu großen Brüsten mitunter schon. Das entscheidet im Einzelfall die Kasse. Mit medizinischer Induzierung ja - ohne nicht. Und eine Straffung würde ja für deinen Rücken keine Verbesserung bringen wie ich das verstehe.