Wird der Beifahrer auch bestraft?

2 Antworten

Da wirst Du die Ermittlungsergebnisse abwarten müssen, vor Allem was das Labor betrifft. Was ich als unglaubhaft bezeichnen würde ist die Behauptung von dem Freund, dem das Auto gehört, das das nur Milchpulver in dem Gripptütchen gewesen sein soll. Wer bitte füllt Milchpulver in kleinen Tütchen ab ubnd legt diese ins Auto? Auffällig für mich ist auch das Du den Begriff Gripptütchen verwendest, wo Du doch gar nichts mit Drogen zu tun haben willst. Die Polizei wird diesen Begriff und Einzelheiten, die nur dem Täter bekannt sein können, garantiert nicht in einer Pressemeldung verwenden, um Ermittlungsergebnisse nicht zu gefährden.
Dein Kumpel ist nicht ohne Grund vor der Polizei geflüchtet.

Fakt ist, Du wurdest in dem Fahrzeug angetroffen, somit befand es sich zu diesem Zeitpunkt in deinem Besitz, mit allem was darin ist. Darauf bauen erst einmal die Ermittlungen auf. Danach wird Zug um Zug im Beweis- und Ausschlussverfahren ermittelt.

Wenn dir kein Besitz illegaler Drogen nachgewiesen wird, kannst du auch nicht dafür bestraft werden.


M19199 
Beitragsersteller
 22.02.2025, 16:33

Wie gesagt ich saß lediglich auf dem Beifahrer Sitz,aber was wird da noch auf einen zu kommen ?

SuperKuhnibert4  22.02.2025, 16:38
@M19199

Du wirst eine Vorladung von der Polizei bekommen, sofern man dich beschuldigt. Du darfst dann dich dazu äußern, aber du musst es nicht.

M19199 
Beitragsersteller
 22.02.2025, 16:39
@SuperKuhnibert4

aber das Tütchen wurde ja nicht an mir gefunden oder auf meiner Seite sondern in der fahrertüre wofür könnten die mich dann beschuldigen?

SuperKuhnibert4  22.02.2025, 16:41
@M19199

Es ist ja nicht gesagt, dass sie dich beschuldigen. Ich würde einfach abwarten. Vielleicht wird man dich auch als Zeuge und nicht als Beschuldigten vorladen.