Wird Bürgergeld gekürzt, wenn man Wohngeld erhält?

3 Antworten

Da die beiden eine Bedarfsgemeinschaft sind - Ja.

Wohngeld wäre zu beantragen, wenn es höher ausfiele als die Aufstockung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Er muss kein Wohngeld beantragen, würde selbst bei Bewilligung für ihn alleine nichts bringen, wenn er mit seiner anrechenbaren Rente und Wohngeld über seinen Bedarf kommen würde.

Dann würde der übersteigende Betrag mindernd auf das Bürgergeld der Mutter angerechnet.

Beides zusammen kann man nicht beziehen, ob Grundsicherung und Wohngeld oder Bürgergeld und Wohngeld.

Hat denn deine Mutter ein Einkommen, was bekommt der Vater an Rente, wie viele Personen leben im Haushalt, was für Einkommen hätten diese und was muss für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden ?

Angenommen die Eltern leben alleine und deine Mutter hätte selber kein Einkommen, dann ist für das Wohngeld ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich.

Würde bei Vater und Mutter alleine wohnend bedeuten, es müsste soviel Nettoeinkommen im Monat zur Verfügung stehen, dass davon die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden könnte.

Dann müsste noch min. 80 % von den Regelbedarfen für den Lebensunterhalt und ein möglicher Mehrbedarf zur Verfügung stehen.

Ohne Mehrbedarf wären das bei Vater und Mutter derzeit 2 x 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt = 1012 Euro pro Monat.

Bei min. 80 % müssten also nach Zahlung der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom min.noch um die 810 Euro zur Verfügung stehen.

Im Bürgergeld ist die Miete doch enthalten.


stern7868 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 12:48

Ja deswegen meine Frage, die Mitarbeiterin, die für die Grundschicherung zuständig ist, meinte wir sollen Wohngeld für meinen Vater beantragen.

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herja  28.08.2024, 12:56
@stern7868

Sehr merkwürdig.

Normalerweise müsste die Grundsicherung und Bürgergeld jeweils 50 % der Miete tragen.

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