Willenserklärung BGB

2 Antworten

Eine Willenesnserklärung ist z. b. die Kündigung eines Vertrages. Haßt du z. b. einem Sparvertrag und Du kündigst diesen ,ist dies eine einseitige Willenserklärung. Auf Grund derer Dir dein Guthaben ausgezahlt wird.


sumira 
Beitragsersteller
 18.01.2011, 14:02

sorry, der Link klappt nicht und außerdem dachte ich das es mir jemand vernünftig erklären kann denn mit Wiki komm ich irgendwie nicht zurecht

0
mnyk06  18.01.2011, 14:03
@sumira

Ja, das ärung hat er nicht mitgenommen, dann musste den Link halt kopieren.

Die Erklärung muss aus der Sicht eines objektiven Dritten darauf schließen lassen, dass jemand (freiwillig) handeln will. Dies ist z.B. nicht der Fall bei äußerer Gewalt.

Ist doch 1a erklärt auf Wiki. Kann es eher sein, dass du keine Lust hast, selbst zu suchen?

0
sumira 
Beitragsersteller
 18.01.2011, 21:46
@mnyk06

nein daran liegt es sicher nicht, aber ich dachte das dieses Portal genau für so was da ist oder? Nämlich wenn man eine Frage hat bei der man nirgends weiter kommt und sie einfach erklärt haben will. Ich finde es auf Wiki halt nicht so toll erklärt und habe das schon öfter festgestellt das wenn es mir jemand vernünftig mit einem Beispiel erklären kann ich es dann auch verstehe. Was ist bloß in diesem Forum los das man nur so halbherzige Antworten bekommt? Nicht böse gemeint deine Antwort ist ja O.K. aber ich hab in letzter Zeit ganz blöde Antworten auf normale Fragen bekommen das ich mich Frage ob hier nur Punkte gesammelt werden?!

0