Wieviele Tage vor einer Prüfung muss das Datum bekanntgegeben werden?
Wieviele Tage vor einer Prüfung muss der Termin durch das entsprechende Amt bekanntgegeben werden? Leider kann ich auf der Seite der FU Berlin keine Informationen dazu finden.
Irgendjemand meinte mal zu mir 7 Tage. Aber wo steht das? Und sind es Arbeitstage, Werktage oder reguläre Tage? Das muss doch in irgendeiner Verordnung festgelegt sein.
3 Antworten
Wenn es irgendwo steht, dann in der Prüfungsordnung zu Deinem Studienfach.
Wenn 7 Tage drinsteht, dann sind es 7 reguläre Tage. Wenn 7 Werktage drinsteht, dann sind es nur Werktage - der Samstag zählt dazu, Feiertage aber nicht! Wenn 7 Arbeitstage drinsteht, muß zusätzlich irgendwo festgelegt sein, was an der FU als regulärer Arbeitstag gilt. (Arbeitstage sind es wahrscheinlich nicht, für den Wachdienst ist der Sonntag ein Arbeitstag, für andere dagegen nicht - zahlreiche Ausnahmen und sonderregelungen für Arbeitstage machen es eigentlich unmöglich, Arbeitstage allgemein als Frist zu setzen)
Ansonsten rufe direkt den Prüfungsausschuß an und frage danach.
Unter http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/pruefung/stud-pruef-ordnungen.html solltest Du die entsprechende Prüfungsordnung finden können - und "7 Tage" bedeutet eben "7 Tage" - also eine Woche.
An meiner Uni standen die Prüfungstermine zum Semesterbeginn bereits fest.