Nachträgliche Konsequenzen für spicken in Abschlussprüfung Teil 2?

4 Antworten

Wenn die Prüfer nicht mehr wissen wer wo gesessen ist, können sie es dir schwer nachweisen. Noch dazu so eine Prüfung schreiben in der Regel tausende oder so in deiner Schule bzw. Stadt. Die werden dich ja nicht persönlich kennen oder?

Sollte etwas kommen, dann streite alles ab. Doch ich glaube zu 99 % passiert dir nichts mehr. Solange du keinen Schummelzettel mit abgegeben hast und der Aufpasser bei der Prüfung mitgeschrieben hatte dein Erlebnis und du auch nicht wegen schummelns sofort abgeben hast müssen, passiert in der Regel nichts mehr. Ist ja kein Deutsch-Aufsatz den du 1:1 abgeschrieben hast von daher. ;)

Im Notfall kannst du ja behaupten du hast mit diesem Mitschüler gemeinsam für die Abschlussprüfung gelernt. Wer kann dir das Gegenteil beweisen? ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Absolut unwahrscheinlich. Die Korrektur wird von jemand ganz anderem gemacht - die Prüfungsaufsicht kann diesbezüglich weder Infos weitergeben noch sonstwie Einfluss nehmen. Quellen oder Belege gibt es für eine solche Aussage nicht. Ein Täuschungsversuch hätte einen direkten Ausschluss von der Prüfung zur Folge gehabt. Dafür gibt es eine Quelle in der Prüfungsordnung:

§ 18 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (1) Teilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen Störung des Prüfungsablaufs schuldig machen, kann der Aufsichtsführende von der Prüfung vorläufig ausschließen. (2) Über den endgültigen Ausschluß und die Folgen entscheidet der Prüfungsausschuß nach Anhören des Prüfungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres nachträglich festgestellten Täuschungen.

Da dies nicht geschehen ist, wird die Aufgabe so gewertet, wie sie vorliegt.


Silentknife23 
Beitragsersteller
 01.12.2020, 17:21

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort ! :)

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Lass dich wenn nötig beim Anwalt beraten. Falls nicht die finanziellen Mittel vorhanden, kannst beim Amtsgericht einen Beratungsschein bei Bedrüftigkeit beantragen, damit ist die erste Beratung und Vertretung durch einen Anwalt abgedeckt.

Der Prüfungsausschuss kann die ganze Prüfung als nicht bestanden oder als endgültigen Verlust der Prüfungsberechtigung werten.

Eine Rechtsberatung geben nur Anwälte - mein Beitrag ist nur ein Ratschlag.

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Wenn bisher noch nichts schriftlich bekommen hast und nichts bekommen wirst, dann hast nochmal Glück gehabt!

Jedenfalls mach sowas nicht mehr!

Es kann sein, dass die Aufgabe nicht gewertet wird