Wieviel Kirchensteuer muß ich als Rentner bei Wiedereintritt in die ev.Kirche zahlen, + wo muß ich den Wiedereintritt beantragen?

5 Antworten

Die Höhe der Einkommensteuer, die auf die Rente entfällt, kann dem Einkommensteuerbescheid entnommen werden, oder, wenn keine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde, auch online berechnet werden, z. B. unter https://www.smart-rechner.de/rentenbesteuerung/rechner.php . Die Kirchensteuer beträgt 9% der Einkommensteuer.

Die nächste Wiedereintrittstelle für Rügen ist in Stralsund: Propsteibüro Stralsund, Mauerstraße 1, Stralsund, Tel.: 03831–26 41 20, hst–propstei@pek.de. Man kann sich aber auch direkt an die örtliche Kirchengemeinde wenden.

Bei einer Rente von mehr als 8.652 Euro jährlich beträgt die Kirchensteuer 9% der Einkommenssteuerschuld.

Wie viel Rente Sie  tatsächlich versteuern müssen, hängt ausschließlich vom Jahr Ihres Renteneintritts ab

Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern;

ab 2006 sind 52 Prozent der Rente steuerpflichtig

ab 2007 sind es 54 Prozent

ab 2010 sind es 60 Prozent

ab 2014 sind es 68 Prozent

ab 2015 sind es 70 Prozent

ab 2016 sind es 72 Prozent

Der Wiedereintritt in eine Kirche ist am einfachsten zu regeln, in dem man sich direkt an die jeweilige Kirche wendet.

Quellen:

Steuersatz ->|   https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/wann-muss-ich-als-rentner-steuern-zahlen-und-wie-viel.html

Kirchensteuer ->|   http://www.kirchensteuer.de/node/71

Wiedereintritt evang. Kirche ->|   https://www.ekd.de/einsteiger/wiedereintritt.html

Wiedereintritt kath. Kirche ->|   http://www.katholisch-werden.de/wiedereintritt/


Xipolis  09.05.2016, 05:36

Das bezieht sich auf Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der Kirchensteuer, weil der Fragesteller auf Rügen wohnt?

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RobertMcGee  09.05.2016, 05:39
@Xipolis

in Bayern und Baden-Württemberg sind's 8% statt 9%, wie in den übrigen Bundesländern.

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Kirchensteuer müssen auch Rentner und Arbeitslose zahlen. Sobald Einkommen da ist, erhebt der Staat Steuern. Diese gelten als Berechnungsgrundlage für die Kirchensteuer. In Bayern und Badem-Würtemberg sind es 8%. Im Rest Deutschlands 9%. Auch wenn Sie hier Rente beziehen und auch bei einem Wohnort im Ausland!

Auf Kapitalerträge (Zinsen, Wertpapiere, Aktien, Fons) fallen die selben Gebühren an. Das gilt auch für Bausparer, oder private Rentenvorsorge seit 2009!

Auf Grundstücke oder sonstiges Land entfallen 10%. 

Einzig eine der zehn anerkannten Religionsgemeinschaften erhebt keine Steuern. Das sind nur Zeugen Jehovas.

Unter Umständen und außergewöhnlichen Belastung können sie die Aussetzung der Kirchensteuerpflicht beantragen! Dann zahlt diese der Staat für sie. Aber wenn sie Rente erhalten, ist das sehr unwahrscheinlich!

Bei Erbbaren Vermögen könnte die Kirche ihre aktive Zeit ebenfalls rückwirkend auf das Erbe anrechnen! Dann könnten ihre Erben auch diese Schulden erben!

P.S.:Würde mich freuen, wenn Sie die Antwort als Hilfreich eintragen würden.

Die Kirchensteuer beträgt 8 oder 9 % deiner Einkommensteuer. Rügen dürften 8 % sein.

Zum Wiedereintritt musst du dich an deine neue Kirchengemeinde wenden.

Wenn man fast dass ganze leben extra aus der kirche gegangen ist nur um keine Steuern zu zahlen sollte man auch nicht wieder zurück gehen.


Xipolis  09.05.2016, 05:36

Was auch immer die Gründe des Fragestellers sind - Ihre Antwort ist auch nicht gerade christlich.

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