Wieso nichts in der SCHUFA?

2 Antworten

Nein, der Vollstreckungsbescheid ist "nur" der Titel, mit dem (min 30 Jahre lang) die ZWangsvollstreckung gegen Dich betrieben werden kann. Es kommt darauf an, wieweit der Gläubiger damals gegangen ist. Hat er einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt und hast die Vermögensauskunft abgegeben, dann erfolgt eine Eintragung im sogenannten Schuldnerverzeichnis, was eben nicht mit der Schufa zu verwechseln ist. Möglicherweise bist du also im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die Schufa hat damit überhaupt nichts zu tun. Wende dich am besten an den Gläubiger um die Angelegenheit zu klären. Nach Zahlung hast Du einen Anspruch auf Herausgabe des Vollstreckungsbescheides und Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis (grundsätzlich).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Weil es einen Vollstrecker gibt und der steht im Schuldnerverzeichnis. Ist dort viel aussagefähiger.

Viel Glück.

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