Wieso heißt es "Freistaat" Bayern?
8 Antworten
Freistaat Bedeutung:
Die Bezeichnung Freistaat ist ein im 19. Jahrhundert von Sprachpuristen eingeführtes deutsches Synonym für Republik (lat. "res publica", frz. république). In der Weimarer Republik war es der amtliche Name der meisten Länder des Deutschen Reiches mit Ausnahme der Republik Baden, des Landes Thüringen, des Volksstaates Hessen, des Freien Volksstaates Württemberg, der Freien und Hansestadt Lübeck, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen. Artikel 17 der Weimarer Verfassung verlangte: „Jedes Land muß eine freistaatliche Verfassung haben.“
Heute führen drei der deutschen Länder – Bayern, Sachsen und Thüringen – diese Bezeichnung in ihren amtlichen Namen; die Bezeichnung Freie Stadt, die in den Namen der Stadtstaaten Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg vorkommt, ist erheblich älter und knüpft an mittelalterliche städtische Freiheiten an.
Die Bezeichnung betont, dass das Land nicht von einem Monarchen, sondern von seinen freien Bürgern regiert wird in Form einer parlamentarischen Demokratie. Privilegien oder rechtliche Besonderheiten hat der Freistaat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland keine, solange er nicht den Rechtsfrieden infrage stellt.
Die relativ weit verbreitete Annahme, der Begriff Freistaat solle eine besondere Unabhängigkeit des betroffenen Landes gegenüber dem Bund betonen, ist weitgehend richtig. Jedes der 16 deutschen Länder ist momentan ein Territorialstaat, wenn auch kein Nationalstaat, wobei sich Nationalstaat stets nach dem freien Willen derer definiert, die sich selbst als Nation betrachten.
Die drei Länder, die „Freistaat“ im Namen führen, betonen damit ihre Eigenstaatlichkeit, das heißt dass sie nur Kompetenzen an den Bund abgegeben haben, aber immer noch ein eigener Staat sind. Dazu kommt, dass diese Länder bereits in der Weimarer Republik eigene Freistaaten gewesen sind. Andere Bundesländer wie z. B. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt wurden aber aus den ehemaligen Provinzen des Freistaats Preußen gebildet und haben daher keine eigene staatliche Tradition. Daher haben sie eben auch aus historischen Gründen auf den Begriff Freistaat verzichtet.
1918 brach die Wittelsbacher Monarchie im Rahmen der allgemeinen Novemberunruhen in Deutschland zusammen. Am 8. November 1918 rief Kurt Eisner Bayern zum Freistaat aus. http://de.wikipedia.org/wiki/Bayern
Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Verfassung des Freistaates Bayern. Bayern ist demnach Freistaat (Republik) und Volksstaat (Demokratie).
Ein Freistaat ist demnach eine demokratische Republik, im Gegensatz zu einem Königreich, das es vorher war.
Aus Wiki
hier ist es erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Bayerns
Damit ist klar ausgedrückt, daß die Monarchie abgeschafft wurde. Lediglich um das Fremdwort Republik zu vermeiden, wählte man die Bezeichnung Freistaat.