Wie ist die Einsatzquote der GSG9?

1 Antwort

Hallo jayone2812,

die GSG9 rückt öfters aus als viele denken. Mit nur paar mal im Monat kommst Du nicht hin.

Die GSG 9 wird eingesetzt und ich zitiere hier mal einen Auszug aus der offiziellen Seite der Bundespolizei:

http://www.bundespolizei.de/DE/06Die-Bundespolizei/Organisation/BPOLP/GSG9/gsg9_node.html

Der Einsatz der Spezialeinheit verfolgt primär das Ziel, gefährdetes Menschenleben zu retten. Die GSG 9 BPOL wird sowohl offen als auch verdeckt zur Bewältigung komplexer oder besonders gefährlicher Lagen eingesetzt, wenn:Widerstand unter Anwendung von

  • Waffen,
  • Explosivstoffen,
  • Sprengvorrichtungen,
  • Gefahrstoffen,
  • Organismen oder
  • anderer gefährlicher Materialien

nicht auszuschließen ist.

In der Presse tauchen solche Einstätze aber nur im Bruchteil auf, weil die Presse meist nur dann eine Story sieht, wenn der Einsatz nicht so wie geplant ablief und es Tote oder Verletzte gab.

Aber wenn Du schreibst:

und zwar möchte ich versuchen später bei der gsg9 (Spezialeinheit d. Bundespolizei) zu arbeiten

Gar keine Frage, versuchen kannst Du es.

Aber ich sag mal so wie es ist. Von denjenigen, die mit dem Ziel später Angehöriger der GSG9 zu werden, schafft es von 1000 vielleicht einer dieses Ziel zu erreichen.

Um zur GSG9 zu kommen vergehen viele Jahre. Du musst erstmal:

  1. Du Musst erst einmal die Voraussetzungen für die Laufbahn bei der Bundespolizei erfüllen
  2. Das dreitägige EAV (Eignungs und AuswahlVerfahren) erfolgreich absolvieren um überhaupt mit der Ausbildung / dem Studium beginnen zu können.
  3. Die 2,5 jährige Ausbildung bzw. das 3 jährige Studium erfolgreich abschließen
  4. mehrere Jahre im allgemeinen Polizeidienst arbeiten und dabei immer gute Beurteilungen (ähnlich einem Zeugnis in der Schule) von Deinem Chef bekommen
  5. dann muss eine Stelle bei der GSG9 ausgeschrieben werden
  6. jetzt erst kannst Du Dich für die Spezialverwendung bei der GSG9 bewerben
  7. Wird Deine Bewerbung akzeptiert musst Du wieder ein mehrtägiges EAV absolvieren. Hier fallen schon 80 - 90 % durch
  8. gehörst Du zu denen, die das EAV erfolgreich absolviert haben musst Du die spezielle Schulung der GSG9 die ein halbes Jahr geht erfolgreich absolvieren. Das schaffen von den 20 % die das EAV erfolgreich absolviert haben aber nur die wenigstens.
  9. Und ein ganz wichtiger Punkt für die GSG9 ist der Nasefaktor. Du musst ins Team passen. Du kannst so gut sein wie Du willst, sind die Mitglieder der gSG9 der Meinung Du passt nicht ins Team, fliegst Du da knallhart raus.

Ich mein Träume zu haben ist nie verkehrt und bei einigen wenigen klappt es ja auch, aber wenn man es realistisch betrachtet, sind Deine Chancen, auch ohne das ich Dich kenne verschwindend gering, dass Du es später schaffst vollwertiges  Mitglied der GSG9 zu werden.

Schöne Grüße
TheGrow


jayone2812 
Beitragsersteller
 13.10.2015, 06:27

Hallo theGrow, danke für deine ausführliche Antwort, vieles davon wie zum Beispiel die große Chance des Versagens war mir bereits bewusst, aber in einer Doku sagte der Kommandeur Olaf Lindner selber, dass es eigentlich gar nicht sonderlich schwer ist vom sportlichen Teil her, dass bloß viele Kinder und Jugendliche einfach nur Chips und Computerspiele kennen. Ich selber gehöre zum den zwei sportlichsten aus meiner Klasse und einiges von Sportfest des EAV, kann ich auch jetzt schon. Meine Sorge ist da eher die härtewoche.

Aber zu meiner eigentlichen Frage, dass die öfter ausrückt als man mitbekommt war mir klar, ich selber hab ja bis vor 2,5 Jahren noch nicht mal von der gehört. Deshalb war die Frage, auf die du zwar sehr ausführlich geantwortet hast, aber die Antwort auf meine eigentliche Frage kam leider nicht darin vor. Leider keine ungefähren Zahlen, was in sofern ok ist, da ich selber gestern gehört habe, dass die selbst darüber nichts sagen dürfen...

Aber trotzdem vielen dank erstmal,

LG

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TheGrow  13.10.2015, 08:22
@jayone2812

Leider keine ungefähren Zahlen, was in sofern ok ist, da ich selber gestern gehört habe, dass die selbst darüber nichts sagen dürfen...

Das hat einen ganz einfachen Grund.

Bei Nennung von Statistiken und Anzahl von Einsätzen handelt es um äußerst sensible Infor- mationen, die bei Bekanntwerden etwa Rückschlüsse auf Fähigkeiten bzw. tak- tische Vorgehensweisen und Handlungsoptionen der GSG 9 der Bundespolizei und anderer Spezialeinheiten zulassen würden. Aus diesem Grund gibt die GSG9 bzw. die Bundespolizei solche Informationen nicht heraus.

Aber auf der folgenden Seite kann man dennoch eine Zahl erfahren, nur ob die so stimmt ist fraglich:

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/gsg-9-feiert-40-jaehriges-bestehen-aid-1.2997327

Dort steht jedenfalls, dass die GSG9 1700 Einsätze in 40 Jahren durchgeführt hat und das sind rechnerisch 42,5 Einsätze pro Jahr, was rein rechnerisch nicht ganz einen Einsatz die Woche ergibt.


Was das EAV und den sportlichen Teil angeht, ist die Ausführung richtig, dass man den Sporttest schaffen kann. Zumindest dann, wenn man jeden Tag 2 - 3 Stunden:

  • Krafttraining
  • Ausdauersport
  • Koordinationsübungen

diszipliniert betreibt.

Aber der sportliche Teil ist ja auch das kleinste Problem

Im EAV wird ja auch praktisch in:

  • Selbstverteidigung / Kampfsport
  • Multitasking
  • SIT (Situationsabhängiges Einsatz Training)
  • Teamfähigkeit
  • Schießfähigkeit mit Lang und Kurzwaffen
  • Fahrtraining unter Einsatzbedingungen
  • Höhentauglichkeit 
  • Psychische Belastbarkeit

und theoretisch in

  • Gesetzeskunde und Fähigkeit die Gesetze richtig anzuwenden.
  • Allgemeinwissen
  • Taktische Grundlagen
  • usw. usw.

wie Medizinisch im Hinblick auf:

  • körperliche Gesundheit und Fitness
  • psychische Belastbarkeit

geprüft. Und überall ist der Maßstab extrem hoch.


Mal ein Beispiel einer kombinierten Übung:

Es wird eine Situation dargestellt, wo ein bewaffneter Räuber gewalttätig gegen die Festnahme vorgeht.

Hier ist gefordert, dass man den Täter unter Beachtung der Rechtmäßigkeit der Mittel festnimmt.

Anschließend soll man dann den Sachverhalt rechtlich würdigen und zwar unter den 3 Aspekten:

  1. die Strafrechtliche Seite, sprich welche Straftatbestände er erfüllt. Nennung der Gesetze (z.B. StGB, WaffG), gegen welchen Paragraphen er verstoßen hat und jeden einzelnen Punkt des Paragraphen begründen
  2. nach welchen rechtlichen Grundlagen (Beispiel, StPO, BPolG) hat man welche polizeilichen/strafprozessualen Maßnahmen zu treffen.
  3. Wurde Gewalt bei der Festnahme durch die Polizisten angewendet ist die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme nach dem UZwG zu prüfen.

Also 10, 15, wenn nicht sogar 20 DIN-A4 Seiten, sollte man da schon zusammen bekommen.

Und Du schreibst:

Meine Sorge ist da eher die härtewoche

Also die Härtewoche ist da wirklich das kleinste Problem.

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