wie zeige ich meine Lehrerin an?

JaeheKang  17.07.2020, 23:28

Erklär mal diese Gründe

altedame337 
Beitragsersteller
 17.07.2020, 23:30

es reicht zu wissen, dass die Rektorin aufgrund meines Falles vom Bildungsministerium suspendiert wurde. mehr möchte ich darüber nicht sagen

9 Antworten

Das geht nur wenn dadurch ein Schaden entstanden ist. Wenn zB Kita Kinder Steine auf Autos werfen können diese nicht wegen Sachbeschädigung belangt werden, da sie zu jung sind. Der Kindergärtner kann dann wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zur Zahlung des Schadens gezwungen werden.

Verletzung der Aufsichtspflicht ist keine Straftat, deswegen kannst du deswegen auch niemanden anzeigen.


Worthlessx1x1x1  17.07.2020, 23:38

Und wenn ein Kind dadurch stirbt ?

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Hacker48  17.07.2020, 23:39
@Worthlessx1x1x1

Dann steht bei einer groben Aufsichtspflichtverletzung der Verdacht der fahrlässigen Tötung im Raum...

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ruhrgur  17.07.2020, 23:40
@Worthlessx1x1x1

@Worthlessx1x1x1 Dann wäre das nicht nur Verletzung der Aufsichtspflicht sondern fahrlässiger Totschlag. Aber ich denke Mal das war eh keine ernstgemeinte Nachfrage.

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Worthlessx1x1x1  17.07.2020, 23:43
@ruhrgur

“nicht nur“ also trotzdem doch Verletzung der Aufsichtspflicht, also kann man doch deswegen angezeigt werden. Und es war keine ernste Frage ja.

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ruhrgur  17.07.2020, 23:46
@Worthlessx1x1x1

Anzeigen tut man Straftaten. Verletzung der Aufsichtspflicht ist nur ein Zustand, festgelegt im BGB. Bedeutet nur, dass jemand anders die Schuld für die Straftat eines Minderjährigen bekommen kann, also nein, man kann nicht dafür angezeigt werden.

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Ich denke, da läuft Dank deiner Mutter - einer Richterin - bereits ein Verfahren?! Da muss du dich nichts mehr anzeigen! Warum fragst du sie nicht?

Im übrigen wäre entscheidend, ob du für einen Strafantrag überhaupt antragsmündig bist.

Und die "Verletzung der Aufsichtspflicht" wird auch gern missverstanden und/oder falsch interpretiert.

Gruß S.

Müsste eigentlich schon verjährt sein, aber du kannst es trotzdem Mal versuchen, einfach zu Polizei-Präsidium gehen und da wird dir dann geholfen

wie zeige ich meine Lehrerin an?

Gar nicht.

Es gibt im Strafgesetzbuch keinen solchen Straftatbestand. Man kann nur anzeigen, was auch da drin steht.

Zudem würde bei einer Anzeige nix rüberkommen, da ginge es nur um Strafe, NICHT um Schotter für den Anzeiger.

Aber, kein Straftatbestand, keine Strafe.

WIE GEHE ICH VOR?

Das bedeutet, man müsste dies zivilrechtlich vorgehen. Das heißt, Anwalt, Klage, Anwalt zahlen, Gerichtskosten vorschießen und wenn Du verlierst, bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Und selbst wenn Du gewinnst, wenn das Gegenüber kein Geld haben sollte, bisste auch der Mops.

GIBT ES SCHADENERSATZ

Du musst schon noch einen Schaden nachweisen, also mittels Rechnungen. Ersetzt wird nur, was auch tatsächlöich finanziell als Schaden entstanden ist und auch nachgewiesen wird.

UND WIR SIE ZUR RECHENSCHAFT GEZOGEN?

Nein.

schon ca. 6 Jahre her

Das dürfte zudem bereits zu spät sein.

ich habe meine Gründe (sehr triftige Gründe)

Mag ja sein, aber die hättest Du früher haben sollen.

§ 195 BGB - Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Du hättest innerhalb von 3 Jahren beginnen sollen. Danach ist halt nix mehr, dann ist rum.

GIBT ES SCHADENERSATZ

Für was - welchen Schaden hast Du konkret erlitten?

ich habe meine Gründe (sehr triftige Gründe)

Frage Deine Eltern warum sie keine Anzeige erstattet haben.

Ansonsten ist dafür längst Verjährung eingetreten - wäre es eine verfolgungswürdiges "Vergehen" gewesen, so wäre es von Amts wegen verfolgt worden.