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Ist schon eine Weile her, war 1990und in der Schweiz: Sebastian Knauer wurde für das Foto des toten Uwe Barschel in der Badewanne zu 10 000 Franken verurteilt und einer bedingten (also auf Bewährung) Gefängnisstrafe von 3 Monaten. Da ging es aber auch um Hausfriedensbruch und nicht nur um Störung der Totenruhe und Kläger war die Familie.


SamaMoldo  16.08.2024, 10:45

Nachtrag: Die drei Fotojournalisten, die die sterbende oder tote Lady Diana fotographiert hatten, wurden vom französischen Gericht freigesprochen - die Bilder sind beschlagnahmt worden (ich gaube, sie haben aber trotzdem den Weg in die Öffentlichkeit gefunden) - das war 2003.

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Ich kann mich nicht erinnern, dass dafür jemand bestraft wurde.

Ein bekannter Fall aus jüngerer Zeit ist dieser (ja, auch schon fast 37 Jahre her...):

Bild zum Beitrag

 - (Recht, Gesetz, Tod)

SamaMoldo  16.08.2024, 10:39

Da hatten wir beide dieselbe Idee - und es gab eine eher geringe Strafe (siehe mein Kommentar).

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Wenn man unerlaubt einen Verstorbenen fotografiert, kann man das als Störung der Totenruhe werten.

Ein Foto kann jedoch grundsätzlich nicht "illegal" sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.