Wie wird dad krankengeld berechnet?

1 Antwort

Wenn mann innerhalb der ersten 28 Tage nach Beginn der Beschäftigung erkrankt, bekommt man keine Entgeltfortzahlung, sondern sofort Krankengeld.

Das Krankengeld wird nach dem vereinbarten Arbeitsentgelt berechnet, das man in pro Monat bekäme. Es beträgt 70% des Brutto-Arbeitseinkommens, aber nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens, ggf. zuzüglich der anteiligen Einmalzahlungen der letzten 12 Monate (ein 360tel des Urlaubs-/Weihnachtsgeldes).

Dieses Bemessungsentgelt wird durch 30 geteilt, um ein tägliche Brutto-Krankengeld zu erhalten. Davon werden Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 28 Tage nach Beginn der Beschäftigung anhält, wird ab dem 29. Tag für maximal 6 Wochen Entgeltfortzahlung gewährt.