Wie viele gartenhäuser darf ich haben?

2 Antworten

hier gibt es diverse interessante Hinweise:

http://www.zuhause.de/baugenehmigung-fuer-das-gartenhaus/id_55840968/index

unter anderem steht dort: "Ob ein Gartenhaus genehmigungspflichtig ist, hängt vor allem von seiner Größe ab. Allerdings sind die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern und Brandenburg sind etwa Bauten bis zu einem Volumen von 75 Kubikmetern umbauten Raumes baugenehmigungsfrei. In Niedersachsen liegt die Grenze bei 40 und in Nordrhein-Westfalen nur bei 30 Raummetern."


jule420 
Beitragsersteller
 25.07.2013, 13:28

Und dürfen alle zusammen die größe haben oder jedes einzelne?

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meinMeinung  25.07.2013, 14:14
@jule420

ich wiederhole nochmals den als fett-markierten Text

"Allerdings sind die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich."

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Ich glaube so viel du willst, so wirklich "bauen" tust du es ja nicht. Ist ja mehr schreinern und das Haus stellst du ja auch nur hin ohne wirkliches Fundament. Gehört glaube ich zur allgemeinen Deko. Ich gehe außerdem davon aus das die Fläche euch gehört daher müsste das noch weniger ein Problem sein.


meinMeinung  25.07.2013, 14:22

das mit dem Glauben, Hören und Davon-Ausgehen, ist immer so eine Sache. Das funktioniert meist nur dann gut, wenn die Konsequenzen einen selbst nicht treffen.

Und nur weil man als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist, kann man auf dem eigenen Grund und Boden nicht alles machen, was man möchte ...

(siehe auch: Link in meiner Antwort)

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wiesele27  26.07.2013, 12:47

weniger "glauben" wäre gut "wissen" ist gefragt! Ausserdem, kein Mensch in D darf auf seinem eigenen Grund und Boden machen was er will!

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