Wie viel Urlaubstage stehen mir zu als Bäckereifachverkäuferin?
Hallo :)) Wie man oben lesen kann, bin ich Bäckereifachverkäuferin von Beruf.
Meine Frage: Meine Kollegin diskutiert gerne & kämpft immer um ihre Recht wenn es um die arbeite geht...nun ihre Behauptung...: Mir stehen 35 Urlaubstage zu.... Der Grund Ihrer Behauptung wäre, es hätte sich mitten letzten Jahres sich was im Tarifvertrag geändert...jedoch kann ich diesbezüglich nichts finden.
Da ich "nur" 30 habe meint sie ständig ich sollte mich beschweren usw. Doch ich habe auch schön öfters jetzt im Internet geschaut um der Sache auf den Grund zu gehen. Doch dort finde ich immer nur den mindest Urlaub von 24 Tagen.
Zu meiner Person: ich bin Vollzeitkraft & 21 Jahre alt.
Könnt ihr mir weiterhelfen ob an der Behauptung was dran ist?
5 Antworten
http://www.biv-wl.de/innungsbaecker/tarifvertraege/manteltarifvertrag/
NRW: bei mehr als 15 Jähriger Betriebszugehörigkeit gibt es 33 Tage Urlaub. LG
Ich weiß leider nicht, wie die Urlaubsregelung für Bäckereifachverkäuferinnen bei dir ist. Du kannst aber mal bei der Gewerkschaft nachfragen. Die lassen dir auch den Tarifvertrag zukommen, der für dich gültig ist.
Was ich gefunden habe ist: http://www.biv-wl.de/innungsbaecker/tarifvertraege/manteltarifvertrag/ demnach hättest du wohl eher sogar nur 28 Werktage.
Gesetzlich hat mein 24 Urlaubstage bei einer 6 Tage Woche. Durch einen Tarifvertrag können dir auch mehr zustehen. Dafür musst du uns aber sagen können was für ein Tarifvertrag für dich gilt. Wenn du das nicht weißt dann wende dich in die Gewerkschaft.
Du bekommst nur 35 Tage wenn du einen Schwerbeschädigten Ausweis hast - also über 50 %
Der Meinung bin ich auch eigentlich auch das 30 schon sehr gut ist. Will es aber auch nicht ausschließen das es irgendwelche Tarifverträge gibt wo noch mehr drinne stehen (auch wenn ich das für unrealistisch halte). Und mit diesem könnte man dann Fakten schaffen.
Jeden Arbeitnehmer egal welche Branche haben min. 24 tage Urlaub.. Das ist gesetz. Der Arbeitgeber kann aber von sich aus mehr geben.
Es gilt, was im Arbeitsvertrag steht. Aber 30 Tage sind schon sehr gut - 35 gibts eigentlich fast nirgends.
Genau das habe ich auch "nur" gefunden.
Genau, da hätte ich 28 :D