Wie viel Urlaub steht mir in der Ausbildung zu (Bin schon 18)?
Ich mache eine Ausbildung im Handwerk und bekomme nur 20 Tage Urlaub. Auf Google und paar anderen Seiten steht ich hab Anspruch auf mindestens 24 Tage. Kennt sich da jemand aus?
5 Antworten
Es müssen mindestens 24 Werktage sein, also Montag bis Samstag.
Wer vollzeit eine 5 Tage Woche hat, hat daher mindestens 20 Urlaubstage.
In welchem Lehrjahr bist du den bzw. wann hast du Abschlussprüfung? Wenn du dieses Jahr Abschlussprüfung hast (z.B im Oktober), berechnet dir der Arbeitgeber die Urlaubstage anteilig, da du nach bestehen der Abschlussprüfung fertig mit der Ausbildung und (vermutlich) kein Arbeitsvertrag mehr hast.
Wenn da nicht der fall ist, schau mal in deinem Ausbildungsvertrag nach. Da müsste es drinnen stehen wie viel Urlaub du hast. Wenn da 24 drinnen steht, gehst du zu deinem Chef/Ansprechpartner und frägst nach.
Wo steht das? Weil meine Abschlussprüfung ist Mitte Juli und mir wurden die Urlaubstage anteilig berechnet ( 13 Stück )
Im Bundesurlaubsgesetz. § 4 regelt, dass der volle Urlaubsanspruch erstmals nach 6 Monaten erworben wird und in § 5 Abs. 1 werden abschliessend dir 3 Faelle genannt, in denen lediglich ein Teilanspruch erworben wird. Keiner dieser 3 Faelle kann bei dir zutreffen,. also voller Jahresanspruch.
Hier kannst du alles nachlesen.
Auch wenn du volljährig bist, für Azubis gelten andere Regeln.
Du hast 4 Wochen Mindesturlaub. Das beläuft sich bei einer 5-Tage-Woche auf 20 Urlaubstage im Jahr. Alles darüber hinaus sind Sonderregelungen und/oder freiwillig.
Für Azubis sind es 25 statt 24 Werktage.
Wo soll das stehen? Im BUrlG kann ich keine derartige Sonderregelung finden und im BBiG auch nicht.
Oder meinst du die Regelung des JArbSchG § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3? Die betrifft aber nur Personen, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres noch keine 18 waren.
Die betrifft aber nur Personen, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres noch keine 18 waren.
Stimmt, ist wohl doch schon wieder zu lange her, als ich es gebraucht habe, um mich genau zu erinnern 🙈
Nun,
- 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche) = 24 Werktage (Bundesurlaubsgesetz)
Auch für Azubi's. Für sie gibt es keine anderen Kalender-/Wochentage.
Sorry, hatte hinten deine 24 Tage nicht gelesen. Das ist natürlich korrekt. Ich bitte um Entschuldigung
Das ist falsch! Wenn das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhaeltnis insgesamt schon laenger als 6 Monate bestanden hat und nach dem 30. Juni endet, besteht bereits mindestens der vollstaendige gesetzliche Jahresanspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub (20 Arbeitstage bei einer 5 Tage Woche).