Wie viel Gepäck darf man im Zug mitnehmen?

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In der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) steht dazu:

§ 16
Mitnahme von Handgepäck und Tieren
(1) Der Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich in die Personenwagen mitnehmen. Dem Reisenden steht für sein Handgepäck nur der Raum über und unter seinem Sitzplatz zur Verfügung. Reisende, denen kein Sitzplatz angewiesen werden kann, haben wegen der Unterbringung ihres Handgepäcks die Anordnungen des Eisenbahnpersonals zu befolgen.

Und in den Beförderungsbedingungen der DB ist zusätzlich geregelt:

Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Gegenstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen können, dürfen nicht mitgenommen werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben.

Zu finden ist das unter www.bahn.de/agb

Leider nein - sonst würde es nicht passieren, dass man eine Reservierung bezahlt hat, aber de facto "seinen" Platz nicht besetzen kann, weil sämtliche "Zwischenräume" mit Rucksäcken, Trolleys und Einkaufstaschen vollgerammelt sind und man einfach nicht weiss, wohin mit den eigenen Beinen - Fahrkontrolleure sind dann nur sehr bereit, zu verbieten, dass Gepäck am Gang abgestellt wird - naja....Beste Alternative: 1.Klasse. Da ist immer Platz und das sollte es einem Wert sein.


dezember49  29.04.2011, 16:29

das Problem kenne ich! DH

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nein, du kannst soviel Koffer mitnehmen wie du willst. Nur Fahrräder sind reservierungspflichtig.