Wie viel darf mir der PC-Händler als Nutzungsabschlag berechnen?

4 Antworten

Nach 2 Jahren scheint mir das fair zu sein.

Es gibt Händler, die ein großzügiges Umtauschrecht anbieten, da wird innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 2 Wochen) der volle Preis zurückgezahlt, aber 2 Jahre (auch wenn es Probleme gab) sind schon viel.

Ja, wenn Du einen Neuwagen kaufst, musst Du nur vom Hof fahren und verlierst locker ein Drittel des Ursprungspreises.

Hi, day wird in den AGB geregelt sein, die sich aber auch nicht über gültiges Recht hinwegsetzen dürfen.

Ich nehme an, Du bist schon aus fer Garantiezeit raus? Ansobsten darfst Du nach 2-3 Reparaturversuche Wandeln. Wenn Du und der Händler euch nicht einig werdet kannst du bei der Verbraucherzentrale nachfragen. Ich meine bei den Amtsgerichten gibt es auch kistenlose Sprwchstunden für Schüler und Studenten (o.ä.) Hatte mir früher geholfen.

Wenn z.B Du dich auf Basis der Verbraucherzentrale oder einer Rechtsberatungvim Recht siehst, kannst Du zum Anwarlt gehen, der mit Klage droht, das hilft häufig schon. Wenn der Höndler dann nachgibt zahlt er meines Wussens auch due Anwaltskosten.

Nur die Sicht des Händlers und die Vorgeschichte kennt ich nicht. Er kann natürlich auch Recht haben. Also Vetbraucherzentrale, odet wenn es fpr Dich nachher gpnstiger ist den Rechner selbst verkaufen.

Nutzungsdauer für Computer bei der Abschreibung entspricht drei Jahre. Nach drei Jahren ist der Computer als in den Büchern "wertlos". Ich finde daher 700 € für 2 Jahre Nutzung trotz der Schwierigkeiten angemessen.