Wie viel darf mein Kind bei Bürgergeld verdienen?
Wir beziehen Bürgergeld 250 Euro pro Monat, mein Kind hat jedoch seit Mai 2024 ein teilzeitjob angenommen um sich ein Führerschein etc. Finanzieren zu können. Mein Kind geht derzeit nicht zu Schule, da in dem job auch weiterbildungsmöglichkeiten bestehen und sie eine Chance auf eine Ausbildung dort hat. Sie verdient ,,nur“ 695 netto pro Monat. Jetzt droht uns eine 800 Euro Rückzahlung, da sie meines Kindes Lohn miteinbeziehen wollen und sie es auf 71 Euro pro Monat gerechnet haben. Da wäre meine Frage, wie viel darf mein Kind verdienen? Wir verdienen leider viel zu wenig Geld, damit sie sich sowas wie ein Führerschein leisten kann. Ist das berechtigt dass man mir das Bürgergeld kürzen möchte oder dass man mein Kind mitgerechnet. Sie ist 20 derzeit.
3 Antworten
Das ganze klingt sowieso danach, dass sie den Führerschein auf Eis legen sollte, bis sie dafür wirklich genug Geld verdient.
Für den FS muss man heute so 2500 bis 3500 € rechnen. Und danach? Dann hat sie immer noch kein Auto zum Fahren. Mit Auto gehen die Kosten ja erst richtig los.
Und es ist nicht sinnvoll, den FS zu machen und dann erstmal 2 oder 3 Jahre Pause zu machen, bevor man wirklich Auto fährt.
Ist leider rechtens. Denn Eltern und Kinder sind sich gegenseitig auch unterhaltsverpflichtet. Zudem bildet ihr als Familie eine Bedarfsgemeinschaft, auch deswegen wird alles Einkommen zum Rechnen hergenommen.
Dass man sich etwas (auch) beruflich Relevantes wie einen Autoführerschein nicht anrechnungsfrei selbst finanzieren darf ist einfach ein unsäglicher Missstand unseres Sozial- und Abgabensystems.
Vielen Dank für deine Antwort! Ja, es ist schwer derzeit und man muss denke nach einer anderes Lösung finden. Ich wünschte ich könnte ihr mehr bieten als das. Danke für deine Zeit und Geduld!
Natürlich wird das Einkommen des Kindes auf des Kindes Bürgergeld angerechnet.
Ob die Höhe der Rückforderung begründet ist, läßt sich nicht sagen.