Hallo liebe Leute,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor einem Monat eine von vier Jura Zwischenprüfungen (im Bereich Zivilrecht) geschrieben.
Heute habe ich, bislang nur, die Note online erhalten. Votum folgt morgen. Es sind leider 3 Punkte und daher nicht bestanden.
Man braucht, um zu bestehen, 4 Punkte. Bei uns nennt sich das: 4 gewinnt.
Ich muss ehrlicherweise sagen, dass ich sehr enttäuscht und auch ein bisschen wütend über das Ergebnis bin, weil die Motivation schon vor dem Beginn der Klausur im Eimer war.
Meine und die Motivation vieler anderer waren schon von Anfang an weg, weil in der Klausur 2 der insgesamt 3 gestellten Fragen aus dem Inhalt des 1.Semesters (BGB) abstammte, obwohl der Schwerpunkt dieser Klausur aus dem 2.Semester (Schuldrecht), durch den Prof, bestätigt wurde.
Es ist schon ein Stück weit bemerkenswert, dass ich dennoch es irgendwie geschafft habe, Notenpunkte sammeln zu können, obwohl ich gefühlt dachte, dass ich es nicht schaffe. Nichtsdestotrotz konnte ich alle Fragen beantworten und kam am Ende auf 7-8 Seiten.
Viele wissenschaftliche Mitarbeiter und AG Leiter machten darauf aufmerksam, dass bei der Bewertung der Jura Zwischenprüfungen es sehr selten ist, jemanden mit 3 Punkten zu bewerten.
Denn die meinten: "Entweder müsste die Klausur mit Abstand schlecht sein und man bekommt 0-2 Punkte, oder es reicht aus und man besteht mit 4 Punkten. Dazwischen gibt es normalerweise nicht."
Nun meine Frage:
Hat eine Beschwerde beim Prüfungsamt der jeweiligen Uni, Aussicht auf Erfolg meine Note von 3 auf 4 hochzukriegen, um dadurch die Prüfung zu bestehen?
Info: Ganz am Anfang meines Studiums hatten wir in der Orientierungswoche 2 Leiter aus den höheren Semestern gehabt, die meinten, dass eine Beschwerde sinnvoll wäre, wenn man kurz vor dem Bestehen ist, also in dem Fall 3 Punkte hat und von 3 auf 4 kommen möchte.
Was meint ihr, sollte ich es versuchen. Wie soll ich vorgehen?
(Bitte vernünftige Antworten)
LG