Hausarbeit Strafrecht AT?
Hallo, ich schreibe eine Hausarbeit im Strafrecht AT und komme ins 2. Semester. Im Bearbeitervermerk steht, dass man die Seitenzahl von 25 nicht überschreiten darf. Mein Gutachten ist 18 Seiten lang, ich bin aber der Auffassung, dass ich alles abgehandelt habe. Bisher haben alle Hausarbeiten die ich mir angeschaut habe die Vorgaben im Bearbeitervermerk voll ausgereizt sei es Zeichen- oder Seitenmäßig. Kann man die Hausarbeit auch mit ,,7 Seiten zu wenig‘‘ bestehen, bzw. fällt das negativ auf?
3 Antworten
Die Antwort ist jetzt ein bisschen spät, aber normalerweise ist es so, dass man die maximalen Seiten mit einer guten Arbeit schon sehr ausreizt.
Bei 7 Seiten zu wenig spricht viel dafür, dass du irgendwas vergessen hast.
Es kann aber auch sein, dass du es geschafft hast, das gesamte Gutachten sehr effizient und komprimiert zu schreiben, dann dürfte sich das sogar positiv auf die Punktzahl auswirken.
Du hast ja nicht zu wenig Seiten da es keine angegebene mindestseitenzahl gibt. Wenn der Inhalt Alles Abdeckt dann passt es doch. Sonst zieht men es nur mit langweiligen Umschreibungen und mehr Beispielen in die Länge und sagt im Prinzip trotzdem nicht mehr. Wie ein politiker
Es spricht wohl dafür, dass du irgendetwas Relevantes übersehen hast. Diese 18 Seiten sind trotz der Formatierung zustande gekommen?