Wie soll ich den Satz formulieren?


23.01.2021, 12:12

PS Danke an alle, die bereit sind, mir mit einer hilfreichen Antwort zu helfen

4 Antworten

Ich befinde mich zur Zeit in psychologischer Behandlung. Meine Mutter hat meinen Psychologen von seiner Schweigepflicht Ihnen gegenüber entbunden. Falls es notwendig sein sollte, dürfen Sie also über mich mit ihm sprechen. Herr XYz hat diese Telefonnummer, seine Sprechzeiten sind dann und dann.

"Mein behandelnder Psychotherapeut hat von mir die Erlaubnis, Ihnen gegenüber Auskünfte geben zu können."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"Meine Mutter hat eine Einverständniserklärung
unterschrieben, laut der der der Psychologe
Ihnen die Ergebnisse mitteilen darf."

Wieso sollst du das berichten? Deine Mutter
hat unterschrieben, also soll sie das machen.

Ich verstehe nicht, wieso man mit einem Psychologen
auch nur spricht, der alles brühwarm irgendwelchen
Staatsbediensteten ausplaudern darf.


earnest  23.01.2021, 13:01

Weil es Psychologen gibt, die Menschen helfen können - auch wenn du das vielleicht nicht glaubst.

Von "Ausplaudern" ist hier nirgends die Rede.

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Tannibi  23.01.2021, 13:07
@earnest

Sie dürfen es irgendwelchen Staatsbediensteten erzählen.
Ich nenne das Ausplaudern. Wer weiß, wem die es weitererzählen?

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earnest  23.01.2021, 13:09
@Tannibi

Dein Kommentar klingt - wie deine Antwort - nach Missgunst und Schlechtreden.

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Tannibi  23.01.2021, 13:10
@earnest

Meinetwegen. Ich würde dem Typ kein einziges Wort
sagen. Das geht nachher an der ganzen Schule rum.

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earnest  23.01.2021, 13:11
@Tannibi

Und schon wieder: Missgunst und üble Unterstellung.

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Tannibi  23.01.2021, 13:25
@earnest

Ich nenne es Vorsicht. Was Missgunst ist, kannst
du im Duden nachschlagen.

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Traconias  23.01.2021, 14:04
@earnest

Sorry, aber ich muss Tannibi teilweise recht geben. Nicht jeder Lehrer ist ein blütenweißer Pädagoge, der über jeder menschlichen Anwandlung schwebt. Ob es dabei um Staatsbedienstete geht, ist eher zweitrangig. Dennoch ist dem Vertrauensverhältnis die Grundlage entzogen. Wenn der Psychologe meint, er müsse einen bestimmten Sachverhalt auch mit einem Lehrer besprechen, dann sollte die Regelung so sein, dass er den Schüler selbst fragt und seine Gründe erläutert.

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earnest  23.01.2021, 14:05
@Tannibi

Ich weiß, was "Missgunst" ist. Auch anhand einiger Antworten von dir.

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earnest  23.01.2021, 14:07
@Traconias

Sicher sollte er das. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Ich habe hier nur einen abschätzig formulierten "Generalverdacht" gelesen. Ein solcher ist nicht gerechtfertigt. Darum ging es mir.

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Tannibi  23.01.2021, 14:14
@earnest

Hier steht, dass der Psychologe die Ergebnisse den Lehrern mitteilen darf. Von Einzelfall steht da nichts.

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earnest  23.01.2021, 14:16
@Tannibi

Ich habe meinen Kommentaren nichts hinzuzufügen.

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Traconias  23.01.2021, 14:05

Ein bisschen krass formuliert, aber das Verfahren ist fragwürdig.

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earnest  23.01.2021, 14:13
@Traconias

Wie gesagt: Es kommt auf den Einzelfall an. Ich kann mir durchaus Konstellationen vorstellen, in denen es sinnvoll ist - mit Einverständnis der Mutter und des Schülers - einen Lehrer zu kontaktieren.

Das kann ich mir nicht nur vorstellen: Das weiß ich, und zwar aus der Berufspraxis einer mir bekannten Psychologin.

Hier ist kein Platz für generelles Misstrauen - hier geht es um das Wohlergehen des betreffenden Schülers.

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Traconias  23.01.2021, 14:19
@earnest

Ich hatte das schon bei deiner ersten Antwort verstanden. ;)

Leider geht aus der Frage nicht hervor, wie das vor Ort konkret gedacht ist. Der Fragesteller scheint verunsichert zu sein, und das ist schon mal eine schlechte Grundlage. Bei Schweigepflicht ist eine Carte Blanche Aufhebung in meinen Augen aber nie eine gute Lösung.

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earnest  23.01.2021, 14:22
@Traconias

Ich hatte deutlich gemacht, dass ich hier das Einverständnis von Mutter UND Kind/Jugendlichem für zwingend erforderlich halte.

Aber ich glaube, wir können die Diskussion mit diesem Einvernehmen abschließen.

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