Wie sieht es rechtlich aus, wenn der Mieter dem Vermieter die genehmigte Mietzahlung vom jobcenter ....?

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Wenn der Mieter die vom Jobcenter erhaltenen Mietzahlungen nicht an den Vermieter weiterleitet, kann dies strafrechtlich relevant sein und verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier sind die wesentlichen rechtlichen Aspekte:

  1. Vertragsverletzung: Zunächst einmal stellt das Verhalten des Mieters eine Verletzung des Mietvertrags dar. Der Mieter ist verpflichtet, die Miete pünktlich und vollständig an den Vermieter zu zahlen. Dies gilt auch, wenn die Miete vom Jobcenter kommt.
  2. Zweckentfremdung von Sozialleistungen: Die Sozialleistungen des Jobcenters sind zweckgebunden, d.h. sie sollen ausschließlich für die Zahlung der Miete verwendet werden. Verwendet der Mieter diese Mittel anderweitig, kann dies als zweckwidrige Verwendung von Sozialleistungen betrachtet werden, was sozialrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
  3. Strafrechtliche Relevanz: Strafrechtlich kann das Verhalten des Mieters als Unterschlagung (§ 246 StGB) oder Betrug (§ 263 StGB) angesehen werden. Der Mieter hat die Pflicht, die ihm vom Jobcenter für die Miete überwiesenen Gelder an den Vermieter weiterzuleiten. Verwendet er diese Gelder für andere Zwecke, eignet er sich fremdes Vermögen rechtswidrig an.
Urteil und Paragraphen

Ein relevantes Urteil in diesem Kontext ist das Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. März 2013 (Az. 67 S 539/12). In diesem Fall wurde entschieden, dass der Vermieter einen Anspruch auf Zahlung der Mietrückstände direkt gegen den Mieter hat, auch wenn dieser die Mietzahlungen vom Jobcenter erhalten hat.

Relevante Paragraphen:
  1. § 246 StGB - Unterschlagung:
  • "(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
  1. § 263 StGB - Betrug:
  • "(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Sozialrechtliche Konsequenzen

Das Jobcenter kann auch Sanktionen gegen den Mieter verhängen, wenn es erfährt, dass die Sozialleistungen zweckentfremdet wurden. Dies kann zur Rückforderung der zweckentfremdeten Leistungen und zur Sperrung weiterer Leistungen führen.

Fazit

Wenn ein Mieter die vom Jobcenter erhaltene Miete nicht an den Vermieter weiterleitet, kann dies sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Vermieter kann den Mietrückstand zivilrechtlich geltend machen, und das Verhalten des Mieters kann als Unterschlagung oder Betrug strafrechtlich relevant sein. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlichen Beistand zu suchen.

Ich sehe hier keine strafvrechtliche Relevanz mit der einen Ausnahme, wenn der Mieter von vorneherein plant, die Miete nicht zu zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.