Wie sieht es mit dem Gewohnheitsrecht bei Arbeitsparkplätzen aus?
Wir kriegen jährlich von unserem AG "Urlaubsgeld"... auf dem Dokument dazu argumentiert sich der AG immer heraus und stellt so sicher, dass die Zahlung von Urlaubsgeld keinesfalls zum Gewohnheitsrecht für uns wird... ist ja auch ok.
Mich würde die Prakplatzsituation interessieren. Wir haben einen Firmenparkplatz, auf dem die meisten von uns schon seit vielen Jahren parken. Kann der AG ohne Weiteres befehlen, dass die Mitarbeiter dort nicht mehr parken dürfen oder greift da auch das Gewohnheitsrecht?
Bevor hier fragen kommen: Das ist bei uns nicht passiert, es ist alles im grünen Bereich...es interessiert mich einfach nur.
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerBayer80/1648884749783_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1648884750000)
Ja der AG als Eigentümer kann jederzeit das Parken auf SEINEM Parkplatz verbieten, neu ordnen oder sogar bei Falschparken Bußgelder verhängen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerBayer80/1648884749783_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1648884750000)
Nein. Auch wenn du gegen die Parkplatzordnung verstößt. Z.b wenn du außerhalb der Markierten Flächen z.b in der Durchfahrt parkst
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
was soll denn ein ag für ein nummernschild haben? ich werde aus deinen antworten nicht schlau, wolfsfrau2... auch aus der anderen mit dem pizzaboten nicht.
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Da bin ich bei dir. Die Antworten sind dann doch ziemlich unverständlich
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du hast keinen Anspruch auf den Parkplatz. Oder du kaufst den.
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Deine Antwort macht immer noch keinen Sinn im Bezug zur Frage
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In Deutschland gilt generell KEIN Gewohnheitsrecht. Wenn die Firma beschließt auf diesem Parkplatz zu bauen oder ihn für Kundschaft zu reservieren, liegt es im Interesse der Firma, das auch so zu beschließen.
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"Gewohnheitsrecht" wird oft vergewaltigt. Der AG kann jederzeit die Nutzung seiner Betriebsfläche als Parkplatz untersagen. Eine langjährige Nutzung bedingt kein Recht auf weitere Nutzung.
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kommt auf den Einzelfall an, einfach so geht es wohl nicht.auf einen speziellen Parkplatz besteht aber wohl niemals ein Recht.
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Parkplätze sind für alle da, um wer zuerst kommt, malt zuerst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
die info, dass die parkplätze firmeneigentum sind und keine öffentlichen hast du gesehen?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja. Und die Mitarbeiter nehmen den Platz, der frei ist. Der Pizzabote parkt nicht lange
Sofern er ei Nummernschild an seinem Parkplatz geklebt hat.