Wie sieht das Thema Hauserbe in meinem Fall aus?
Hallo,
folgende Situation: Ich habe 2015 einen Teil meines Elternhauses geerbt, als mein Vater verstorben war. Genauer gesagt habe ich eine Hälfte von meinem Vater geerbt und meine Mutter eine Hälfte.
25% gehören daher mir und 75% meiner Mutter.
Wenn irgendwann meine Mutter verstirbt...kann ich dann das Erbe überhaupt ausschlagen? Da mir 25% ja schon gehören. Oder muss ich das Hauserbe annehmen aufgrund meiner 25%, die ich schon habe?
Generell kann man ja entweder nur ALLES erben oder NICHTS.
Wie sähe es in meiner Situation aus?
Danke!
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du musst das Erbe nicht annehmen und dafür könnte ein guter Grund die Erbschaftssteuer sein, wenn das Haus einen hohen Wert hat von z. B. jenseits 1 Mio €.
Wenn Du ausschlägst und keine weiteren Erben ermittelt werden können, erbt der Staat. Sollte der Staat das Haus, bzw. den Anteil verwerten wollen und Du kaufst ihn nicht ab, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden.
Das bedeutet, dass es praktisch zwangsversteigert wird, um einen höchstmöglichen Preis zu erzielen. Du erhältst dann von dem Erlös die 25 % und der Rest geht in die Staatskasse. Von Deinem Anteil musst Du dann noch anteilig die Versteigerungskosten bezahlen.
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Richtig. Meiner Meinung nach sollte man wirklich das gesamte Erbe annehmen. Angenommen 1,2 Mio wert, davon 75 % = 900T€. Davon 400T€ steuerfrei. 500T€ müssten versteuert werden = 75000 € Erbschaftssteuer.
Haus verkaufen und vom Erlös die Erbschaftssteuer zahlen. Dann blieben immer noch 1125000 €. Schöner Reibach.
Oder Haus behalten, selbst bewohnen oder vermieten und für die Steuer einen Kredit aufnehmen. Dazu das Haus belasten. Der Kredit kann durch die ersparte Miete (Selbstnutzung) oder Mieteinnahmen (Vermietung) vermutlich leicht bedient werden.
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Generell kann man ja entweder nur ALLES erben oder NICHTS.
Ja und du entscheidest dich dann, ob du den Erb- und Miteigentumsanteil deiner Mutter möchtest oder nicht. Mit deinem eigenen Vermögen (Erbteil am Nachlass des Vaters) hat das nichts zu tun.
Bleibt die Frage nach dem Sinn eines solchen Unterfangens, wenn man doch das Gesamtimmobilienerbe auch durch freihändigen Verkauf zu Geld machen kann, um daraus Erbschaftsteuer, die ohnehin erst bei einem Wert von mehr als € 400.000 anfällt, zu zahlen und den Rest für sich einzustreichen!?!