Hallo,
wir haben in Französisch irgendwann mal einen unangekündigten Test geschrieben; wichtig zu wissen ist, dass das der einzige Test im ganzen Schuljahr war.
Rein von den Klassenarbeiten und mündlichen Noten hätte ich eine 4 im Zeugnis, allerdings habe ich erfahren, dass der eine Test, den wir geschrieben haben, wie eine ganze Klassenarbeit zählt. Da ich (und viele andere Schüler) eine 6 im Test hatten, kriegen ich und viele andere Schüler, die schlechtere Zeugnisnote, was natürlich sehr ärgerlich ist.
Meine Frage: ist es schulrechtlich erlaubt, einen (unangekündigten) Test wie eine Klassenarbeit zu werten?
Bitte keine Antworten wie "nächstes mal einfach lernen" , ich möchte nur wissen ob sowas mit dem Schulrecht vereinbar ist. Ich wohne übrigens in Baden-Württemberg.
Mit freundlichen Grüßen