wie schnell steckt man sich an bei krätze?

3 Antworten

Wenn sie die Krätze hat, hat sie sich Hautmilben eingefangen. Für befallene Patienten gilt in Deutschland nach § 34 Infektionsschutzgesetz bereits bei Verdacht ein Verbot des Aufenthalts und Arbeitens in Gemeinschaftseinrichtungen. (Schulen!)

Krätze wird von Mensch zu Mensch durch Hautkontakt übertragen. Das Bestehen eines indirekten Infektionswegs mittels Wohn- bzw. Kleidungstextilien wird angenommen.

Gesetzliche Lage:

Das Gesetz zur Verhütung und Behandlung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) verlangt von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 (Schulen, Kindertagesstätten, Heimen, Ferienlager etc.) unter anderem bei Scabies besondere Maßnahmen. Nach § 34 Abs. 1 IfSG dürfen Beschäftigte von Gemeinschaftseinrichtungen mit Scabies-Befund keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den Betreuten haben. Betreute mit Scabies-Befund dürfen die Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an den Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen. Beschäftigte und Betreute mit Scabies-Befund bzw. deren Sorgerechtsinhaber haben nach § 34 Abs. 5 IfSG die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich darüber zu informieren. Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat nach § 34 Abs. 6 IfSG dem zuständigen Gesundheitsamt krankheits- und personenbezogene Angaben über den Sachverhalt zu machen.

Die Ansteckungsgefahr ist sehr groß, alles, wo sie liegt, berührt , sitzt muss gewaschen oder weggeworfen werden. Beim Küssen wird es wohl nicht übertragen, aber bei nahem hautkontakt. und sie gehört behandelt. in der Wärme fühlen sich die Viecher am wohlsten.

Natürlich ist es ansteckend, und das geht auch recht schnell. Was ist denn das für eine Freundin ? Die ist ja sowas von verantwortungslos (:o(( Ich würde einen großen Bogen um die machen !!


Bowii 
Beitragsersteller
 22.05.2012, 14:28

ja sie sagt das ja nicht nur so die denkt das wirklich dass es nicht so schlimm ist...sie denkt auch sie kann problemlos zur schule undso...sie saß heute zb auf meinem schoß...hoffe ich hab mich jetzt noch nicht angesteckt ich werde versuchen ihr nicht mehr so nahe zu kommen :s hmm echt mies ich will sie auch nicht damit verletzten.

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neurodoc  22.05.2012, 14:33
@Bowii

Wenn sie HIV hätte, wolltest Du sie auch nicht verletzen und ungeschütz mit ihr schlafen?? Hier geht es nicht um verletzten. Es geht um ansteckende Krankheiten.

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Locke334  22.05.2012, 14:36
@Bowii

Wie bitte ? Sie hat eine ansteckende Krankheit, die dir mit Sicherheit einen 14 Tägigen Krankenhaus Aufenthalt beschert, aber du möchtest es ihr nicht sagen, weil du sie nicht verletzen möchtest ?? Wenn sie vorhin schon auf deinem Schoss gesessen hat, dann ist es eh zu spät, spätestens morgen fängt die Juckerei dann bei dir an, aber wenn sie so schon in der Schule war, wird wohl bald die halbe Klasse die ersten Sonnigen Wochen im Krankenhaus verbringen.

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Dea2010  22.05.2012, 14:41
@Locke334

Wenn sie die Krätze hat und die Schule erfährt davon, wird sie solange vom Schulbesuch ausgeschlossen, bis sie ein ärtzliches Attest über Befallsfreiheit bringt! Außerdem wird das Gesundheitsamt informiert!

Dass dann alle Mitschüler davon erfahren, scheint ihr egal zu sein.

Die Behandlung ist doch nicht soo schwer, Permethidinsalbe o.ä und ein kurzer Klinikaufenthalt....

ICH würde sie zum Deiwel jagen und sagen: Bevor sie nicht nachweislich wieder gesund ist, braucht sie sich nicht melden.

Denn ihr Verhalten ist nicht nur verantwortungslos, sondern strafbar. Sie WEISS von der hochansteckenden Erkrankung und unternimmt nichts dagegen... das ist dann vorsätzliche Körperverletzung!

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Bowii 
Beitragsersteller
 22.05.2012, 19:00
@Dea2010

okay...hätte nicht gedacht dass es wirklich so schlimm ist :o ich werde gleich mit ihr reden. danke für eure antworten.

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