Wie schließt man Haftung Online-Märkte aus?
Hallo,
ich wollte ein Trampolin für 10 € Online stellen, da fiel mir ein, dass das Spielgerät, was vielleicht 7 Jahre alt ist, verpackt und gut erhalten bei einem Schaden zur Haftung führen könnte. Wie schließen die bekannten Märkte das aus? Keine Spur davon entdeckt.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/herja/1444745908_nmmslarge.jpg?v=1444745908000)
Hi,
auf die richtige Formulierung kommt es an:
„Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.”
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Das ist richtig bemerkt, aber mit KI hat das nichts zu tun, sondern nur mit deutschem Recht.
Die Gewährleistung kann man eben nur soweit ausschließen. Das ist aber schon sehr viel.
Die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, kann man und darf man nicht ausschließen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich weiß, das war keine KI-Antwort. Es war nur eben genauso treffend wie eine KI-Antwort^^ Ohne dass ich das böse gemeint hätte. DiStefano wollte wahrscheinlich die Verantwortung Körperverletzungsschäden und Ähnliches ausschließen, und die Antwort wäre gewesen, es geht halt nicht. "Auf die richtige Formulierung kommt es an" klingt daher halt etwas ironisch^^
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Deine Antwort kompensiert die plausible Klausel scheinbar - das Gerät ist i. O. aber es geht um Vorsicht bei einem gebrauchten Teil, ausgedrückt durch niedrigen Abgabepreis. Wenn es keine Klausel dieser Art mehr geben soll, können die Märkte schließen.
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Instruktionen unklar, kann deinen Kommentar nicht deuten.
Das ist fast schon KI-trächtig 😅 Gefragt war nach dem Haftungsausschluss für Schäden durch ein defektes Trampolin. Es ist stark anzunehmen, dass es um Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit geht. Und wenn man deinen Ausschluss liest, gilt gerade dieser Ausschluss eben nicht dafür.
Schlussendlich bleibt es bei dem geäußerten Befund: Keine Spur von Ausschluss bei den Märkten, weil es eben keinen gibt.