WIe rechnet man das aus? (Einzelhandel (2.Lehrjahr)?

1 Antwort

Und noch eine...

Bring die beiden Preise erstmal auf die gleiche Menge. Entweder den Bezugspreis auf 500 g runter rechnen, oder den Bruttoverkaufspreis (1,12 Euro) auf 100 kg hochrechnen. Natürlich kannst du auch beide Preise auf ein Kilo rechnen, dass könnte man sofort und sogar im Kopf.

Jetzt hast du den Bezugspreis und den Bruttoverkaufspreis. Der Kalkulationszuschlagssatz bezieht sich auf den Sprung vom Bezugspreis auf den Listenverkaufspreis. Also müsstest du noch die Umsatzsteuer aus dem Auszeichnungspreis rausrechnen. 

Bruttoverkaufspreis = 119 %  = 1,12 Eur (bzw. der umgerechnete Betrag)
Listenverkaufspreis = 100 %  = x Eur

Jetzt hast du Bezugspreis und Listenverkaufspreis. Du brauchst den Kalkulationszuschlagssatz...also wieder 

Bezugspreis            = 100 % =  umgerechneter Betrag
Listenverkaufspreis = x%      =  siehe oben

Das Ergebnis ist > 100 %. Wäre es bpsw. 107,5 wäre dein Kalkulationszuschlagssatz 7, 5 %. Und dein Kalkulationsfaktor wäre dann 1,075.