Wie positiv ist mein Arbeitszeugnis zu bewerten?
Und zwar habe ich vor Kurzem mein erstes Arbeitszeugnis zu meiner 6-monatigen geringfügigen Beschäftigung erhalten. Da ich mich mit Zeugnissprache nicht sehr gut auskenne, frage ich mich, wie positiv mein Arbeitszeugnis tatsächlich ausgefallen ist. Über eine Einschätzung (evtl. Note) wäre ich sehr froh. Wie würden zukünftige Arbeitgeber mein Zeugnis bewerten? Vielen Dank im Voraus!
Auf der letzten Seite steht: "Sie wurde wegen ihres freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Sie war immer hilfsbereit, zuvorkommend und stellte, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Ihr Verhalten zu Führungskräften,Kollegen sowie Kunden war stets einwandfrei.
Frau ... verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch."
Hier einmal als Ergänzung die zweite Seite des Zeugnisses. unter dem "undefinded" steht nur noch Ort, Datum, wobei ich auch nicht weiß, was dieses "undefinded" da unten heißt.
6 Antworten
Das ist ziemlich gut. Wenn da noch stehen würde, dass sie deine Kündigung bedauern, wäre es perfekt.
die Schlussklausel: wir wünschen ihr beruflich und PIRVAT alles Gute, fehlt. Das ist schlecht.
Durchweg eine gute 2.
schlecht auch: hervorheben möchten wir hohe Zuverlässigkeit und Pflichtbewusstsein. Dass steht gerne dann, wenn nix anderes positiv besonders zu erwähnen ist.
Da sind dann aber viele andere durchaus gute Sachen drinnen.
Aber wie gesagt, die Schlussformel ist das A und O, womit zukünftige Bewerber aussortiert oder eben eingeladen werden. Die fehlt.
Ich würde das nochmal zurückgeben und drum bitten, das zu ergänzen. An allem anderen kannst du nicht viel machen.
Das stimmt, ein Arbeitszeugnis muss sowieso immer im kompletten Kontext bewertet werden.
klingt soweit ziemlich gut, leider unvollständig, und daher nicht sicher einschätzbar -- was steht denn im Wortlaut am Ende (Bedauern, welche guten Wünsche für die Zukunft, oder fehlen die)?
Die fehlen leider. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es absichtlich weg gelassen wurde, da das Verhältnis zu meiner Chefin nicht so miserabel war. Kann/sollte man da etwas dagegen tun, wenn der Schlusssatz fehlt?
Ja, mach was. Frage an. Du hättest es gerne drinnen. Aber was meinst du: Verhältnis zur Chefin nicht so miserabel war? Was soll das bedeuten?
Aber von daher (Verhältnis zur Chefin und evt. auch Kollegen schlecht??) ist mir klar, dass wir alle, die das Zeugnis nicht ganz so doll ansehen, wie manch anderer hier, evt. dann doch Recht haben könnten. Es wirkt ein wenig verlogen, da wichtige Dinge fehlen, und das Ganze aufgesetzt wirkt.
Das Verhältnis war gut, kollegal. Die Chefin war selten da, aber wenn, dann hatten wir ein recht gutes Verhältnis zusammen und mit den Kollgenen auch. Da gab es absolut keine Schwierigkeit "nicht so miserabel" war eigentlich nur so ein Ausdruck von mir :)
na, dann hast du doch kein problem damit, das nachtragen zu lassen. Mit der Schlussklausel sollte alles bestens sein,
Hast Du schonmal ein Arbeitszeugnis gelesen das nicht "verlogen" klingt? Das ist die Art und Weise wie halt Zeugnisse geschrieben werden.
Ich denke eher, wie die Fragantin hier, dass der letzte Satz schlichtweg vergessen wurde. Wie gesagt, ich vermute, dass das ein kleiner Laden ohne Personalabteilung war und der Chef schlichtweg keine sonderlich große Erfahrung mit dem Zeugnis schreiben hat.
Nach über 20 Jahren Erfahrungen mit Arbeitszeugnissen, bilde ich es mir ein, diese in der Regel korrekt bewerten zu können.
Ich kann mir auch vorstellen, da ich selbst nicht sehr lange im Unternehmen gearbeitet habe ( wie gesagt 6 Monate, geringfügig), dass da eher so Dinge gar nicht wirklich eingeschätzt werden konnten oder weil die Chefin auch sehr selten da war, Dinge nicht erwähnt werden, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es an sich ein schlechtes Zeugnis sein sollte, da die Chefin zu mir persönlich meinte, sie wird mir ein gutes Zeugnis erstellen.
ja, habe ich doch geschrieben: mit der Schlussklausel sollte alles bestens sein. Die muss nun mal darein, und wenn es vergessen worden ist, was ich hier für möglich halte, dann muss man es nachtragen lassen.
Leider ist der FS immer erst peu a peu mit allem drum herum rausgekommen. Das ist imme rärgerlich hier allgemein im Forum, wenn Fragen gestellt werden. Es stimmt nämlich, dass es fatal ist, wenn keine Schlussformel drinnen ist, egal wieviel Erfahrungen du womit gemacht hast. Manche von denen, die dieses Zeugnis lesen geben sich u.U. nicht so viel Mühe wie wir hier und machen uns ein Kopf drum, wie dann der Rest zu bewerten ist.
Das Problem ist ja, das genau so kleine Firmen auch überfordert sind, wenn sie dieses Zeugnis lesen und nur das rudimentäre kennen (so wie wir hier) und dann ein Urteil fällen: Ablage P.
Schlussformel rein und gut ist.
"hervorheben möchten wir hohe Zuverlässigkeit und Pflichtbewusstsein." ist ein Standardsatz in Arbeitszeugnissen der mit einem "gut" gleichgesetzt werden kann.