Wie lautet das Vorgehen, wenn man in einem Modul eine Klausurzulassung verfehlt?
Ist klar, dass man den Kurs neu belegen, hoffentlich aber doch die Zulassung bekommt und das Modul abschließt; was mir jedoch nicht klar ist: gibt es eine obere Schranke, bevor man (überhaupt) exmatrikuliert wird?
Wird das dann auch im Abschlusszeugnis u.a. vermerkt?
Ich beginne im nächsten Wintersemester nämlich ein Studium und habe mitgekriegt, dass man sogar sich erst eine Zulassung zur Klausur einholen muss.
1 Antwort
Kommt darauf an, in welcher Form diese Klausurzulassung gegeben wird. Bei sowas wie Übung/Projekt kann man das natürlich beliebig oft wiederholen, das wird auch meist von den Professoren oder Tutoren selber geleitet.
Wenn man es aber mehr als ein Mal nicht schafft, kann man es quasi gleich sein lassen, dann wird man die Prüfung nie bestehen.
Die Versuche sind im Zeugnis nicht vermerkt, es sei denn, man bekommt schon nur für die Zulassung ECTS.