Wie lange muss Aufenthaltstitel noch gültig sein zur Einreise nach Deutschland?
Hallo.
ich plane eine Reise nach Marokko und haben da eine Frage zur Rückreise nach Deutschland.
ich habe (marokkanischer Staatsbürger) hab eine Aufenthaltstitel bis 25.06.2024. Den neuen (Niederlassungserlaubnis) habe ich bereits beantragt habe aber Angst , dass ich nicht rechtzeitig da ist.
ich will von 12.6.24-21.6.24 nach Marokko fliegen, dass würde bedeuten, das der aktuelle Aufenthaltstitel nicht mehr genau 3 tage gültig ist bei Rückreise.
Muss ich eine bestimmte Gültigkeit noch haben oder darf ich einfach nur nicht abgelaufen sein?
ich würde mit Rynair fliegen
Danke für eure Antworten
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Der Titel selbst muss einfach nur gueltig sein. Da gibt es keinen Mindestgueltigkeitszeitraum. Aber du hast ja eine Niederlassugserlaubnis und die bleibt sowieso gueltig.
Was du meinst, ist die zum Aufethaltstitel zugehoerige Ausweiskarte. Die darf fuer die Wiedereinreise auch abgelaufen sein. Wichtig ist nur, dass der eigentliche Titel nicht abgelaufen ist.
Das oben Geschriebene ist aber nur fuer die Wiedereinreise relevant. Du willst aber zurueck fliegen. Dann wirst du beim Check In im Ausland Probleme bekommen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du legal nach Deutschland einreisen darfst. Da kann es mit einer abgelaufenen Ausweiskarte durchaus massive Probleme geben, die bis hin zu einer Befoerderungsverwehrung gehen koennen (du kommst also moeglicherweise gar nicht erst in den Flieger zurueck nach Deutschland).
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Ach so. Du hast also zur Zeit noch keine Niederlassungserlaubnis (hatte deine Frage wohl nicht richtig gelesen), sondern eine Aufenthaltserlaubnis. Diese wird am Tag deiner Rueckreise noch gueltig sein. Ebenso dein Pass und auch die zum Aufenthaltstitel gehoerige Ausweiskarte (eAT/elektronischer Aufenthaltstitel). habe ich das nun richtig verstanden?
Wenn ja, sind alle Dokumente zum Zeitpunkt der Wiedereinreise noch gueltig und du wirst keine Probleme bekommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hi, was ist der unterschied zwischen Wiederreise und Rückreise? Und reicht es also ein Niedererlassungerlaubnis mit ein gültigen Pass völlig aus?
LG
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Rueckreise = deine gesamte Reise vom Aufenthaltsort in Marokko zurueck zu deinem Wohnort in Deutschland
Wiedereinreise = deine Einreise nach Deutschland (das Ueberqueren der deutschen Staatsgrenze)
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Solange es gültig ist.
danke für die Info , ich bekomme Verlängerung am 25.06 des Monats ,Mein Aufenthalt endet jedoch am 02.07 und mein pass auch , hab ich beantragt seit 20 Tage aber ist noch nicht da , Ich werde ein Problem haben, selbst wenn ich vor Ablauf des Ablaufdatums nach Deutschland zurückkehre ?