Wie lange kann ein Professor oder Dozent eine Bewertung einer Prüfungsleistung herauszögern ohne dass es Konsequenzen gibt?

2 Antworten

Hab schonmal über 1 jahr gewartet, was definitiv nicht erlaubt ist.

denke 6 Monate ist schon die rechtliche Grenze, kannst du aber sicher im internet schnell googlen.

Es gilt, wo kein Kläger da keine Anklage. Und niemand hat lust sich mit Professoren anzulegen.

Bei uns ist die Frist 10 Tage vor der Wiederholungsprüfung. Das kann dann durchaus mal ein halbes Jahr sein.

Aber mehr als 3 Monate habe ich noch nie gewartet.