Wie lange kann ein Professor oder Dozent eine Bewertung einer Prüfungsleistung herauszögern ohne dass es Konsequenzen gibt?
Teilweise warte ich zwischen 4 bis 6 Monaten auf einfache Korrekturen und Noten, die sich dann ins nächste Semester erstrecken. Obwohl man freundlich nachfragt rührt sich leider garnichts. Welche Pflichten hat ein Dozent und was macht man, wenn das Ergebnis unter den Erwartungen bleibt nach so einer langen Zeit?
Ersatzkurse konnte man ja nicht belegen da die Benotung ausblieb
lg
2 Antworten
Hab schonmal über 1 jahr gewartet, was definitiv nicht erlaubt ist.
denke 6 Monate ist schon die rechtliche Grenze, kannst du aber sicher im internet schnell googlen.
Es gilt, wo kein Kläger da keine Anklage. Und niemand hat lust sich mit Professoren anzulegen.
Bei uns ist die Frist 10 Tage vor der Wiederholungsprüfung. Das kann dann durchaus mal ein halbes Jahr sein.
Aber mehr als 3 Monate habe ich noch nie gewartet.