Wie lange hat ein Verkäufer Zeit das Geld von mir einzuziehen?
Hallöle,
ich habe vor 2 Monaten ein Handy mit Vetrag gekauft. Dabei musste ich eine einmalige Zahlung von 800€ leisten an den Handyanbieter leisten. Der Vertrag ist von einer anderen Partei. Jetzt habe ich mein Handy seit ca. 2 Wochen und zahle auch logisch jeden Monat den Vertrag. Die 800€ Einmalzahlung sind bis heute aber noch nicht abgegangen.
Gibt es da, wenn vertraglich nicht anders ausgemacht, ein "Ablaufdatum"?
Also darf ich hoffen, dass sie es vergessen haben und in zB 2 Wochen eine Grenze überschritten wurde, sodass sie das Geld nicht mehr abbuchen dürfen?
Wie gesagt, die Einmalzahlung ist von einer anderen "Firma" als jene welche mir monatlich Geld, wegen des Vertrags, abzieht..
Besten Dank
4 Antworten
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Du darfst Dich in vier Jahren freuen
Verjährungsfrist bei RechnungenLaut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 194 ff. BGB und § 195 BGB) verjähren die meisten Rechnungen nach drei Jahren. Aber auch wenn die Rechnung verjährt ist, erlischt die Zahlungspflicht nicht automatisch! Der Schuldner (also der Empfänger der Rechnung) muss eine sogenannte Einrede der Verjährung geltend machen. Dabei handelt es sich um einen kurzen Text, mit dem man erklärt, dass man unter Berufung auf §214 BGB von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch macht. Die Einrede der Verjährung bewirkt nicht, dass die Forderung erlischt. Sie haben damit nur das Recht, die Zahlung dauerhaft zu verweigern. Allerdings müssen Sie die Rechnung dadurch nicht mehr bezahlen. Bei einem Prozess berücksichtigt das Gericht die Verjährung auch nicht automatisch. Wenn man sich nicht ausdrücklich darauf beruft, könnten Sie deshalb trotz Verjährung zur Zahlung verurteilt werden.
Achtung: Begleichen Sie irrtümlicherweise eine Rechnung, obwohl diese eigentlich schon verjährt wäre, kann das Geld nicht zurückfordert werden.
Rechnungen nicht bezahlen ohne Konsequenzen? Wann Ihre Rechnung verjährt ist | DAHAG
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Es gibt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Sicher, dass nicht du derjenige bist, der sich um die Zahlung kümmern muss?
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Haha, das wäre geil, wenn morgen plötzlich Inkasso vor der Tür stünde :D
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Der Schuldner muss sich nicht darum kümmern, die von ihn geschuldete Leistung zu erbringen? Merkwürdige Rechtsauffassung.
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Nach drei Jahren, nicht nach 2 Wochen.
Nachfragen wäre aber mal nett. Immerhin hast Du das Produkt ja erhalten.
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Gibt es da, wenn vertraglich nicht anders ausgemacht, ein "Ablaufdatum"?
Verjährungsfrist 3 Jahre - beginnend ab Jan. 2023.
Nö, muss er nicht. Kann er aber.