Wie lange hält der Ghusl allgemein?
Hallo liebe (muslimische) Communit, darf man den Ghusl wenn man den vollzogen hat. 24h das Gebet ohne extra Gebetswaschung vollziehen, weil man ja schon die Große Waschung vollzogen hat(ausser es ist Samenflüssigkeit etc.) ausgetreten.
mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Ich glaube du verstehst etwas falsch: Ghusl muss man quasi immer haben. Whudu ist die Gebetswaschung, und sie hält so lange, wie man nicht auf toilette gegangen ist oder gepupst hat oder sein Genital angefasst hat.
Das geht nicht. Denn du willst mir ja nicht erzählen, dass du 24 Stunden lang nicht auf die Toilette musst. Der Ghusl beinhaltet ja das Wudhu. Ersetzt wäre nicht das richtge Wort. Aber das beinhaltete Wudhu wird ja gebrochen, wenn du Winde ablässt, Stuhlgang hast oder Urinieren warst und auch bei Austritt von Vorflüssigkeit. Auch erlischt es, wenn man sein Genital absichtlich oder unabsichtlich berührt hat.
Man kann auch sagen, dass Ghusl (Ganzkörperwadchung) bei besonderer Najasa (Unreinheit, z.B. nach Intimverkehr oder berühren eines Leichnams) zu machen ist und solange Gültigkeit dann hat, bis der nächste Fall besonderer Najasa einsetzt.
Wudhu (Türkisch-persisch Abdest, also einfache Waschung fürs Gebet) hat nur Gültigkeit, wenn Ghusl gültig ist. Falls Ghusl gerade nicht gültig ist, bleibt Wudhu ebenfalls ungültig, auch wenn es vorgenommen wird. Dann macht man Ghusl, so dass Wudhu hierbei mit erfüllt ist, oder man macht Ghusl und auch noch mal Wudhu hinterher, wenn man ganz sicher gehen will.