Wie lange gilt die Theorieunterrichtung bei der Fahrschule?

2 Antworten

Ein Jahr nach bestandener Theorieprüfung muss die Fahrprüfung erfolgreich absolviert sein, ansonsten verfällt die Theorieprüfung und muss erneut abgelegt werden.

Siehe FeV §18 Abs.2:

(2) Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__18.html

Abschluss der Ausbildung darf maximal 2 Jahre zurückliegen, siehe FeV §16 Abs. 3 :

Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html


supermoto2 
Beitragsersteller
 22.01.2017, 00:39

Habe die Theorieprüfung ja noch nicht gemacht, es geht um die Theorieprüfung.

0

Hallo,

nach Abschluss der therotischen Ausbildung ist diese 2 Jahre gültig. Bis dahin musst du die theoretische Prüfung absolviert haben.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html

Viele Grüße

Michael