Wie lange dauert es bis zum Bescheid einer EM Rente?

2 Antworten

das ist individuell unterschiedlich. Das kann schon mal 1,5 Jahre dauern...

Ist das Krankengeld ausgelaufen, bleibt nur der Weg zum Jobcenter, das geht dann in Vorleistung. Denn VOR offizieller Feststellung der EU durch die Rentenstelle gilt man auf dem Papier als "erwerbsfähig".

Wird dann endlich die Rente entschieden, wird das Jobcenter seine Leistung aus der Rentennachzahlung im Erstattungsweg vom Rententräger zurück fordern. Du bekommst dann nur das, was "übrig" bleibt, so die Rente höher ausfällt als das, was das Jobcenter dir gezahlt hat.

Solltest du bis Rentenentscheid Krankengeld erhalten haben,läuft das genauso: Die Krankenkasse bekommt im Erstattungsweg ab offiziellem Rentenbeginn (der ja in der Vergangenheit liegt) das gezahlte Krankengeld zurück.


tanjamichi 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 13:42

Wenn bis zum gutachtertermin noch bis ende des jahres dauern kann, dann dauert die bearbeitung des rentenantrages bestimmt auch nochmal so lange...dann läuft alg aus und ich bekomme gar kein geld mehr und muss mich dann auch noch selber versichern.

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Dea2019  02.07.2021, 13:43
@tanjamichi

Nein. Wenn dein ALG1 ausläuft, beantragst du bis zur Bewilligung der Rente ALG2....das JC MUSS dir diese Existenzsicherung zahlen! Und krankenversichert bist du dann durch das JC.

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tanjamichi 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 13:48
@Dea2019

Bekomme ich denn überhaupt alg2? Bin ja verheiratet und da wird warscheinlich das einkommen und ersparnisse auch angerechnet.

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Dea2019  02.07.2021, 16:27
@tanjamichi

Du hast einen Vermögensfreibetrag! 150€ pro Lebensjahr (ebenfalls für die Frau) plus 750€ "Notreserve". Selbst bewohntes Eigentum gilt nicht als verwertbares Vermögen, ebenfalls fest vertraglich angelegtes Geld, das erst bei Erreichen des Rentenalters dann verfügbar wird. (Die klassische Lebensversicherung zB)

Was das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft abgeht: DAS lässt sich ausrechnen!

Hast du denn schon Antrag auf Anerkennung einer Behinderung gestellt? Als Schwerbehinderte/r insbesondere bei Bewegungsbeeinträchtigung (Kennzeichen G und aG) hast du Anspruch auf Mehrbedarf. Auch "darf" die Wohnung dann etwas größer sein als üblich...

Benötigst du krankheitsbedingt eine kostenaufwändigere Ernährung, die dir dein Doc ggf auch attestiert? Auch das wäre ein Mehrbedarf.

Ein weiterer Mehrbedarf ist es, wenn das Wasser dezentral, sprich über Durchlauferhitzer oder Boiler erwärmt wird und nicht über die Zentralheizung im Keller.

Hast du Antrag auf Pflegestufe gestellt? Ab Pflegestufe 2 hast du Anspruch auf immerhin 316 €/mtl an Pflegegeld. (Pflegegeld zählt nicht als Einkommen beim JC!) Und Stufe 1 besteht Anspruch auf 125 € Entlastungsbetrag, das reicht für eine Putzhilfe 1xwö für je 1-2 Stunden!

All das kannst du stumpf beantragen...mehr als ablehnen können sie nicht.

Zur Krankenversicherung:

Wenn du eine Rente beantragt hast, bietet dir eine Mitgliedschaft als Rentenantragsteller einen umfassenden Krankenversicherungsschutz und alle Leistungen der Pflegeversicherung.

Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung. Unter folgenden Voraussetzungen werden Sie zunächst nicht als Rentner, sondern als Rentenantragsteller versichert:

  • Du hast eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt (ja, EU-Rente)
  • Sie erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen für eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft als Rentner (ja)
  • Aktuell erfüllen Sie aber (noch) nicht die Voraussetzungen für den Bezug der Rente (ja, du wartest auf die Entscheidung)
  • Es besteht keine anderweitige vorrangige Versicherung (ALG1 ist ausgelaufen)

Während der Rentenantragstellermitgliedschaft sind die Beiträge zunächst in voller Höhe zu zahlen. Nach der Rentenbewilligung erstattet die Krankenkasse exklusiv die ab Rentenbeginn, jedoch nicht früher als ab Rentenantragstellung, gezahlten Beiträge.

Die Beiträge für Sozialhilfeempfänger und für Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung übernimmt in der Regel der Sozialhilfeträger. 

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tanjamichi 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 18:11
@Dea2019

Danke erstmal für deine Bemühungen und die ausführliche Antwort. Ich bin zwar nicht Reich, aber denke mal das ich dann erst mal auf das Ersparte zurückgreifen muss. Das sollte allerdings für den Umbau unseres Hauses bzw. Wohnung(behindertengerecht) verwendet werden.

Und das eigentlich nur, weil sich die DRV so lange Zeit lassen kann.

Was machen Andere, die zb. Noch Schulden zu bezahlen haben?

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Das kommt darauf an, was alles gemacht werden muss. Bei dir wohl noch Begutachtungen. Ich war im September bei der Rentenberatung, hatte alle Krankenhausberichte usw. und zu Januar hatte ich schon die erste Rentenzahlung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

tanjamichi 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 13:38

Um die begutachtung geht es ja. Vor 4 mon. Haben sie geschrieben, das ich zu einem gutachter muss und den termin gesondert bekomme. Heute habe ich mal nachgefragt. Da hieß es, das kann noch monate dauern auch bis ende des jahres.. dann läuft langsam mein alg aus...is ja lustig😫

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