Wie lange dauert eine u-Haft bei minderjährigen?
Folgendes:
bekommt man erst post wenn man ins u-Haft kommt oder wie läuft es ab?
und wie lange kann eine Minderjährige in u-Haft bleiben? Und wenn man mitten in u-Haft als schuldig anerkannt wird,wird man direkt ins jugendknast gesteckt? Wie läuft es ab.
(bleibt bitte Respektvoll!)
5 Antworten
Erst einmal bis zu 6 Monaten. Bei Bedarf kann verlängert werden. U-Haft gegen Jugendliche soll aber die Ausnahme sein, und ist nur anzuwenden wenn z.B. Fluchtverdacht besteht und eine Heimunterbringung nicht ausreicht.
Minderjährige kommen üblicherweise nicht in Untersuchungshaft. Das wäre wirklich die letzte Möglichkeit, wenn der Tatverdächtige nicht bei seinen Eltern oder in einer staatlichen Einrichtung untergebracht werden kann.
Eine U-Haft dauert bis zum Ende des Prozesses. Wenn das Urteil entsprechend ausfällt, geht es dann direkt weiter in die Regelhaft.
Ach, die erste Frage: Um in U-Haft zu kommen, muss ein Richter einen Haftbefehl unterschreiben. Der wird dann zugestellt und ab da geht es dann direkt in Haft.
U-Haft kann nur unter besonderen Umständen verhängt werden. Beispielsweise bei Flucht- oder Verschleierungsgefahr. Sie wird für maximal 6 Monate angeordnet. Kann aber verlängert werden. Aber es bedarf dann einer neuerlichen richterlichen Entscheidung.
Nach einer Verurteilung zu einer Haftstrafe, erfolgt die Überstellung in die Strafhaft.
Untersuchungshaft darf bei Jugendlichen nur angeordnet werden, wenn andere Maßnahmen, insbesondere Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe nicht möglich ist. In dem Beschluss muss der Richter dies gesondert begründen.
Im übrigen gelten die regulären U-Haft-Bestimmungen.
nach § 72 Jugendgerichtsgesetz sind Verfahren mit Jugendlichen in U-Haft besonders zu beschleunigen.
Solange der Grund bestehen bleibt, also Fluchtgefahr oder Beeinträchtigung von Beteiligten: bis zur Verhandlung.