wie lange darf ein lebensmittel abgelaufen sein, wenn es noch zum verkauf steht?

13 Antworten

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Abgelaufenen Lebensmittel dürfen nicht mehr "normal" verkauft weren. Nur mit dem Hinweis "MHD abgelaufen". Stand das da dran? Aber 16 Tage ist schon der Hammer....


driton1234  29.09.2014, 14:55

Doch es dürfen eigentlich aber nur wenn drauf hingewissen wurde kenne ein Laden der verkauft viele Abgelaufene sachen der name vom lokal heist Lemmi Lebensmittel

also da ist echt alles richtig günstig

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chris0301  29.09.2014, 14:56
@driton1234

Normale Supermärkte dürfen abgelaufene Ware nicht mehr verkaufen auch wenn sie darauf hinweisen.

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AaronKl  29.09.2014, 14:57
@chris0301

Da sagen versch. Quellen, darunter Wikipedia, aber was anderes.

(Wenn es um ein MHD geht, um das bei einer pflanzlichen Fleischalternative gehen wird.)

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AaronKl  29.09.2014, 14:56
Aber 16 Tage ist schon der Hammer

Die meisten vegetarischen Fleischalternativen kannste ohne Probleme noch 2 - 3 Monate nach Ablauf vom MHD essen...

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Doesig  29.09.2014, 14:57
@AaronKl

Ja, würd ich auch. Aber verkaufen ist ne andere Sache, denke ich.

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AaronKl  29.09.2014, 15:05
@Doesig

Naja, warum nicht? Besser als Konserven gleich wegzuwerfen, nur weil sie ein Tag überm MHD sind. ;)

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Doesig  29.09.2014, 15:06
@AaronKl

Ich würde als Verkäufer exakt drauf hinweisen. Um Ärger mit den Kunden zu vermeiden.

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Schau mal:

Was ist der Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum?

Wer einmal auf Verpackungen geschaut hat, wird feststellen, dass sich dort zumeist ein Haltbarkeitsdatum befindet. Meistens ist es das Mindesthaltbarkeitsdatum, manchmal auch ein Verbrauchsdatum.

Die gesetzliche Grundlage für beide Angaben ist die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, kurz LMKV. Sie gilt für alle verpackten Lebensmittel und sie regelt, wie diese gekennzeichnet werden müssen, also was auf die Packung drauf kommt. Der LMKV verdanken wir auch die Zutatenliste oder die Verkehrsbezeichnung, also eine Umschreibung des Lebensmittels, wenn dieses einen Fantasienamen hat.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss auf die meisten Lebensmittelverpackungen drauf. Ausnahmen sind:

Lebensmittel, für die ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben ist.

Lebensmittel, die sehr lange haltbar sind wie Kaugummis, Zucker und Zuckerwaren.

Lebensmittel, die frisch oder bald verzehrt werden wie Obst und Gemüse, Brötchen

Zahlreiche alkoholische Lebensmittel

Alle anderen verpackten Lebensmittel müssen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gekennzeichnet werden, also nicht nur Lebensmittel, die nur einige Tage lange haltbar sind, sondern auch Lebensmittel die Monate oder Jahre haltbar sind, wie Konservendosen, Kekse oder Reis. Je länger es haltbar ist, desto weniger Angaben sind nötig. Wenn ein Lebensmittel über drei Monate haltbar ist, kann der Tag weggelassen werden und bei über 18 Monate auch der Monat. Von dieser Möglichkeit machen die Unternehmen jedoch wenig Gebrauch: im Gegenteil: Sie drucken meist eine kombinierte Loskennzeichnung mit Datum drauf, damit das Lebensmittel verfolgbar ist. Da steht dann schon mal auf einer im Dezember 2011 gekauften Konservendose “mindestens haltbar bis zum 21.7.2014 um 12:39?. Folgen wir dann daraus, dass sie am 21.7.2014 um 12:40 verdorben ist?

Klarer wird die Funktion des MHD, wenn man zu dem zweiten Datum übergeht, dem Verbrauchsdatum. Auch dieses ist in der LMKV geregelt. Dort steht recht deutlich, worum es sich handelt: “Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatum anzugeben.”. Das ist eigentlich dass, was die meisten Verbraucher auch mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum verbunden: Bis zu dieser Zeit kann ich das Lebensmittel genießen, darüber hinaus sollte ich die Finger davon lassen. Verbrauchsdaten sind daher selten länger als einige Tage, denn die Lebensmittel, die damit gekennzeichnet werden, sind leicht verderblich, das ist z.B. Hackfleisch, Hühnerfleisch, roher oder geräucherter Fisch, Vorzugsmilch (unbehandelte Milch) etc. Es handelt sich auch um Lebensmittel, bei denen sich leicht eine Flora ansiedelt, die gefährlich ist, auch wenn das Lebensmittel sich geschmacklich nicht verändert, oder die diese schon von Anfang an enthält. Die Bakterien vermehren sich auch bei Kühlung und nach einigen Tagen sind so viele vorhanden, dass der Genuss nicht mehr ratsam ist. Also das Verbrauchsdatum (zu erkennen an dem Text “zu verbrauchen bis”) ist eine harte Grenze. Danach macht man keine Experimente und schmeißt das ganze weg, auch wenn das Essen noch gut erscheint. Salmonellen z.B. produzieren keine geruchsbildenden Stoffe, können aber im harmlosesten Fall heftigen Durchfall verursachen und bei einem pathogenen Stamm kann das die Gesundheit ernsthaft gefährdet sein.

Lebensmittel, die über das Verbrauchsdatum sind, dürfen auch nicht mehr verkauft werden. Üblicherweise sind diese Lebensmittel auch nur in der Kühltheke zu finden. Wären sie gefroren, oder ohne Kühlung haltbar, so hätten sie ein MHD.

Anders sieht es bei dem MHD aus. Es heißt eben, dass bis dahin das Lebensmittel mindestens haltbar ist. Aber es kann natürlich durchaus länger haltbar sein, und zwar um so länger, je höher das MHD ist. Wichtig ist es für den Handel, da dieser die Lebensmittel aussortiert, wenn das MHD erreicht wird. Manche machen dies recht rigoros und sondern alles aus, andere senken den Preis. Das ist deswegen so, weil viele Verbraucher Waren nicht mehr kaufen, wenn das MHD erreicht oder überschritten ist und vermuten, der Handel würde seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, weil er sie noch immer verkauft. Um eines klarzustellen: Lebensmittel, bei denen das MHD überschritten ist, dürfen weiterhin verkauft werden. Der Handel tut es trotzdem in der Regel nicht, weil sich nun die Beweislast umkehrt. Anders ausgedrückt: Das MHD ist vom Hersteller eine Art Garantie, dass bei ordnungsgemäßer Lagerung und Einhaltung der Kühlkette das Lebensmittel bis dahin haltbar ist, mikrobiologisch einwandfrei und es keine Veränderung durch chemische oder physikalische Prozesse gibt, die ja auch zum Verderb führen können. Danach ist es wie bei der Garantie, wenn sie ein technisches Gerät kaufen:


Pummelweib  29.09.2014, 15:13

...Sie müssen nun beweisen, dass das Lebensmittel noch in Ordnung ist, bzw. in diesem Falle der Handel.

Das MHD ist in der Regel so gestaltet, dass es einen größeren Sicherheitsspielraum als das Verbrauchsdatum beinhaltet. So steht ein MHD z.B. auf pasteurisierter Milch, bei der alle pathogenen Keime abgetötet wurden (aber die recht harmlosen Milchsäurebakterien können die Pasteurisierung überleben), während ein Verbrauchsdatum auf Vorzugsmilch steht, die eben die ganze Bakterienflora beinhaltet. So kann bei Überschreiten des MHD die Milch sauer werden, aber die Gefahr, dass sich Keime ausbreiten, die Gifte bilden, ist sehr gering.

Das bedeutet, dass man Lebensmittel, die vom Handel wegen überschreiten des MHD heruntergesetzt wurden, durchaus kaufen kann. Auch muss man Lebensmittel, bei denen das MHD überschritten ist, nicht wegwerfen. Es ist eigentlich ganz einfach: probieren und sehen, ob es geschmacklich verändert ist, ungewöhnlich riecht, verfärbt ist oder die Konsistenz verändert. Ist dies nicht der Fall, so kann man es natürlich noch essen.

Was beide Daten aber nicht sind, ist eine Garantie nach dem Motto Verstand “abschalten”. Sie gelten unter anderem nur für den Fall, das Kühlketten eingehalten werden und Behältnisse unbeschädigt sind. Wenn die Ware aus irgendeinem Grund beim Handel z.B. längere Zeit nicht gekühlt wurde, dann verdirbt das Lebensmittel schneller. Wenn also etwas auffällig ist, obwohl MHD oder Verbrauchsdatum noch nicht erreicht wurden, dann sollte man es wegwerfen.

Wichtig ist auch, dass beide Daten nur gelten, wenn die angegebenen Lagerbedingungen eingehalten werden. Alle Verpackungen mit Verbrauchsdatum müssen gekühlt werden, und beim Verbrauchsdatum muss der Verbraucher auch aufpassen, dass die Kühlkette erhalten bleibt, das gilt eben auch für den Transport nach Hause. Selbstverständlich gilt es auch nur für nicht geöffnete Verpackungen. Lebensmittel mit dem MHD sollten eine geringfügige Erwärmung wie sie unter normalen Umständen beim Einlauf vorkommt überstehen, dafür gibt es genügend Reserven bei der Festlegung des Datums. Das gilt aber nur für „normale Umstände“, also nicht das Liegenlassen über stunden in einem im sommer aufgeheizten Auto.

Wie schon erwähnt, darf der Handel Lebensmittel über dem MHD verkaufen, während er Lebensmittel über dem Verbrauchsdatum entsorgen muss (er darf sie auch nicht mehr verschenken). Allerdings hat das neben der lebensmittelrechtlichen noch eine zivilrechtliche Seite. Nach dem Lebensmittelrecht ist ein Lebensmittel über dem MHD noch verkehrsfähig, zivilrechtlich liegt jedoch ein Mangel vor, da die Lagerdauer bei,m Verbraucher nun begrenzt ist. Es gibt zu dieser Problematik einige Urteile. In der Summe besagen sie, dass Lebensmittel über dem MHD als solche zu kennzeichnen sind, oder auf andere Weise auf den Mangel hingewiesen werden muss. Nur den Preis zu senken reicht nicht. Erfolgt dies nicht, so kann der Laden verklagt werden die Ware zu entfernen. So musste eine Kette über 10.000 Packungen Kaffee (also bestimmt keine Ware die nach Überschreitung des MHD sofort ungenießbar ist) aus den Regalen nehmen, nachdem sich Verbraucher bei einer Verbraucherschutzorganisation beschwerten und diese gegen diese Praxis klagte.

Gutes Gelingen :-)

Quelle: http://www.bernd-leitenberger.de/mhd.shtml

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Weder aus dem MHD noch aus dem Verbrauchsdatum leitet sich rechtlich ein Anspruch ab, wenn das Produkt bereits vor dem angegebenen Datum nicht mehr verzehrsfähig ist und der Hersteller die Seriosität seiner Angaben nachweisen kann. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen weiter verkauft werden, sofern der Verkäufer sich davon überzeugt hat, dass die Ware einwandfrei ist. Entsprechend leitet sich daraus ab, dass kein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht, wenn dieser ohne Absicht ein Produkt mit abgelaufenem MHD erwirbt, sofern das Produkt noch als einwandfrei betrachtet werden kann. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen auch grundsätzlich noch verarbeitet werden, wobei sich der Verarbeiter möglicherweise einem höheren Risiko aussetzt, im Schadensfall belangt werden zu können. In Österreich gilt: „Ist die Mindesthaltbarkeitsfrist bereits abgelaufen, ist dieser Umstand deutlich und allgemein verständlich kenntlich zu machen.“ Im Gegensatz zu Produkten mit MHD dürfen Produkte mit Verbrauchsdatum nicht mehr nach Ablauf desselben verkauft werden. Von einem Verzehr wird ebenso abgeraten, da insbesondere bei Lebensmitteln erhöhte gesundheitliche Risiken bestehen.

-> http://de.wikipedia.org/wiki/Mindesthaltbarkeitsdatum

Beim nächsten mal einfach mal googlen.

also ich find besonders dreist, dass es nicht als "günstiger wg MHD" sondern als "Aktion" ausgezeichnet war.....


AaronKl  29.09.2014, 15:06

Was ist daran dreist, solange das Produkt noch für den Verzehr geeignet und nicht verdorben ist?

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also wenn die Katze nicht dran geht würd ich es auch nicht essen. Tiere sind da weitaus sensibler als Menschen


AaronKl  29.09.2014, 14:57

Das ist richtig. Wenn ein Produkt natürlich nicht mehr gut aussieht, riecht oder schmeckt, dann ist es auf keinen Fall zu verzehren - unabhängig vom MHD.

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