Wie lange darf ebay käufer mir auf der Nase rumtanzen?
Liebe GF Gemeinde,
(meine letzte Frage bitte ansehen da es den Rahmen sprengen würde)
der Käufer hatte von mir nun eine 14 tägige frist erhalten sich zu melden, wir immer hat er bis heute (den letzten tag) gewartet- alles ok, ist sein recht… Aber er gestaltet es mir bewusst schwierig!
er schrieb das er „wahrscheinlich „ am 17.11. in Berlin sei es dann abholen würde.
ICH kann mit „wahrscheinlich“ bzw. Solchen schwammigen infos nichts anfangen, ich kann mein Alltag auch nicht nach einem „wahrscheinlich „ richten…
es geht um 5,99€, er macht es bewusst schwer für mich, was kann ich machen wie kann ich vorgehen?
wir hatten uns auf abholen geeinigt, ergo ist es bestand des vertrages, aus Prinzip bestehe ich auf Abholung!
ebaygrundsätze wollte er anfangs nicht akzeptieren da sie eher für mich sprechen würden, jetzt wiederum nutzt er sie selbst in dem er sagt: abholung ist nur dann Voraussetzung wenn sie beidseitig bestätigt wurde nicht wenn sie einseitig als diktat vorgegeben wird…
wir haben uns doch schon vor 2 Monaten auf abholen geeinigt?!
am liebsten würde ich es drauf ankommen lassen und ihn das von mir aus zu Gericht bringen lassen!
also die Frage: wie kann ich ihn in die Schranken weisen und wie setze ich ihm nochmals eine frist (worauf bezogen? Abholfrist?)
er soll das verdammte Teil endlich an sich nehmen - ansonsten wird er jede frist bis zum letzten tag ausreizen und mich immer an diese sache binden- also wann ist schluss? Wann kann ich ihm sagen leck m.a.a.?
besten dank euch allen liebe Grüße
2 Antworten
Es gibt leider Bieter und Käufer, die eBay für einen Kinderkaufmannsladen halten, hier werden aber rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen und man muss sich auch nicht alles gefallen lassen.
Bei einem privaten Verkäufer muss der Käufer bezahlen, und der private Verkäufer kann die Bezahlung auch erfolgreich einfordern oder sogar einklagen.
Klicken: Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Die Frage ist halt, ob sich das lohnt, sinnvoller ist meist das hier:
Klicken: Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel (Käufer zahlt nicht)
Zwischenzeitlich solltest Du den Nichtzahler auf Deine Sperrliste setzen:
Hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:
Klicken: Nichtzahler ausschließen
Hier kannst Du den Käuferkreis einschränken, z.B. Länder ausschließen, in die Du nicht lieferst:
Klicken: Eingeschränkten Käuferkreis festlegen
Ah ja, ich erinnere mich.
In diesem Fall würde ich ihm sehr deutlich mitteilen, dass Du alles versucht hast, er sich quergestellt hat und Du ab jetzt nur noch über seinen Anwalt mit ihm kommunizieren wirst.
Und dann würde ich jede Kommunikation mit ihm einstellen und mich auch nicht weiter provozieren lassen.
Konsequent.
Und ich bin sicher, Du wirst nichts von seinem Anwalt hören.
Ich habe einfach angst, ich möchte meine weiße weste nicht verlieren weil ich „nicht den gesetzlich richtigen Weg „ gegangen bin.
er genießt es regelrecht, seine schreibweise (dieser unterton) ist stets so wie wenn er mich an den eiern hat, er nutzt auch meine Unwissenheit aus.
frage: sagen wir, wir haben einen Termin ausgemacht, er kommt wieder nicht, erlischt dann auch gesetzlich sein Anspruch? Oder kann er wieder sagen: ich hatte Salmonellen wie beim ersten Mal?
Warum willst Du schon wieder einen Termin mit ihm ausmachen und Dir wieder auf der Nase rumtanzen lassen?
Bereite der Sache endlich ein Ende und mach das, was ich Dir geraten habe.
Boar, da wär mir schon längst der Geduldsfaden gerissen. Du schreibst es geht um 5,99€ - ich vermute, dass du von diesem Geld nicht existenziell abhängig bist.
Schreib dem Typen klipp und klar, dass du die Schnauze so langsam voll hast und er sich nun entscheiden soll, ob er das Produkt abholt oder nicht. Zudem solle er den ausgemachten Termin fix zusagen und nicht mit Wörtern wie "wahrscheinlich" oder "vielleicht" um sich werfen. Wenn er dann kein Interesse mehr an dem Angebot hat, ist es eben sein Pech.
Hab halt „angst“ weil es 3 jahre sein „eigentum“ ist, er hattes bezahlt, nicht abgeholt, dann schlammschlacht, dann die 14tägife frist, jetzt sagt er eben wahrscheinlich…. Ich will das er es nimmt oder sich endlich verp…
Wer nicht will, der hat schon. Zahl ihm das Geld zurück und sag, dass er sich seine Chance verspielt hat.
Er hat sein geld längst, aber er sagt es gehört mir, du hättest mir erst fristen setzen müssen bevor du es anderweitig verkaufst..
die sache ist , das ich 3 wochen gewartet habe bevor ich es erneut einstelle.
mein fehler war aus Unwissenheit heraus ihm keine frist zu setzen, das nutzt er jetzt gnadenlos aus
Hey 👋
du hast mir vor 2 wochen den rat mit der fristsetzung gegeben 🙃
hab ich ja gemacht!
aber du hast die Geschichte vergessen 😊
er kauft- er bezahlt-will abholen- 3wochen keiner kommt-ich verkaufe es erneut (leider ohne ihm frist zu setzen)- er meldet sich plötzlich u besteht auf sein Eigentum- ich breche kauf mit ihm ab-zahle geld zurück-er will ersatz-ich besorge sie-er meldet sich nicht-ich setze ihm frist 14tage-13.tag er meldet sich den rest hab ich ja oben geschrieben:)
wie werd ich den endlich los? Der kann das ja theoretisch 3 jahre mit mir machen oder?
wie oft darf er abhol termine sausen lassen? Muss ich jetzt die nächsten male jedesmal eine neue frist setzen- oder kann ich iwann endlich sagen VER…dich?