Wie lange darf die Polizei ein Smartphone Beschlagnahmen?

3 Antworten

Erstmal:

§ 94 StPO
Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
(4) Die Herausgabe beweglicher Sachen richtet sich nach den §§  111n und  111o.
§ 111n StPO
Herausgabe beweglicher Sachen
(1) Wird eine bewegliche Sache, die nach §  94 beschlagnahmt oder auf andere Weise sichergestellt oder nach §  111c Absatz 1 beschlagnahmt worden ist, für Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, so wird sie an den letzten Gewahrsamsinhaber herausgegeben.

Also ohne Juristendeutsch: Nach der Verhandlung werden sichergestellte/beschlagnahmte Gegenstände wieder herausgegeben.

Aaaaaber:

§ 74 StGB
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.

Heißt, wenn das Handy die Tatbeute ist, z.B. weil es durch einen Betrug erlangt wurde, oder wenn das Handy zur Tatbgehung verwendet wurde (z.B. weil darauf Drogen-Deals vereinbart wurden, Kinderpornographie gespeichert war etc.) wird das Handy gar nicht mehr herausgegeben, sondern unterliegt der Verwertung bzw. dem Verfall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Chilloma 
Beitragsersteller
 11.12.2020, 23:22

Aber wozu? Warum wird das Handy nicht wieder heraus gegeben wenn von der Polizei die Daten gelöscht worden sind?

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furbo  12.12.2020, 08:13
@Chilloma

Weil Tatmittel nicht zurückgegeben werden. Du bekommst auch nicht das Messer zurück, nachdem das Blut des von dir Abgestochenen entfernt wurde.

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Dommie1306  12.12.2020, 14:04
@Chilloma

Die Überlegung dahinter ist, dass das Tatmittel ja wieder für eine Tat verwendet werden könnte.

Ein einfaches Beispiel: Der Bankräuber fährt mit dem Auto zur Bank, bedroht den Bankangestellten mit einer Waffe, bekommt dann Geld und flieht mit dem Auto.

Das Geld unterliegt der Verwertung, da es Tatbeute ist, das heißt, der eigentlich Berechtigte (Bank) bekommt es wieder.

Die Waffe UND DAS AUTO sind Tatmittel, da sie für die Tat benutzt wurden und unterliegen der Einziehung, das heißt, der Staat eignet sich die Gegenstände an.

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Dommie1306  12.12.2020, 14:06
@furbo

Sehr schönes Beispiel, werde ich mir klauen, wenn ich mal wieder einem Praktikanten erkläre, wieso das so ist :-)

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Von Experte Dommie1306 bestätigt

solange, bis es als Beweismittel nicht mehr benötigt wird

Sei froh wenn du es überhaupt wieder bekommst. Richter ordnen gerne als zusätzliche Strafe an, indem alle beschlagnahmt den technischen Geräte eingezogen bleiben.